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Karlstadt: Schreck nach Faschingszug in Karlstadt: Warum auf dem Parkplatz bei Lidl und Co. auch nachts und sonntags Strafen drohen

Karlstadt

Schreck nach Faschingszug in Karlstadt: Warum auf dem Parkplatz bei Lidl und Co. auch nachts und sonntags Strafen drohen

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    Die Parkdauer, die auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Gemündener Straße in Karlstadt gilt, muss auch außerhalb der Öffnungszeiten der Märkte eingehalten werden. Andernfalls werden Vertragsstrafen fällig.
    Die Parkdauer, die auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Gemündener Straße in Karlstadt gilt, muss auch außerhalb der Öffnungszeiten der Märkte eingehalten werden. Andernfalls werden Vertragsstrafen fällig. Foto: Tabea Goppelt

    Wer auf dem Parkplatz vor den Einkaufsmärkten in der Gemündener Straße geparkt hat, um den Karlstadter Faschingszug zu besuchen, könnte im Nachgang einen teuren Eintritt gezahlt haben. Zumindest, wenn die Parkdauer 90 Minuten überschritten hat. Diese Höchstparkdauer gilt auf dem Gelände - und zwar auch außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte. Ein Leser hat sich deshalb mit einem Anliegen an die Redaktion und an die Stadt gewandt. 

    Zwei Wünsche äußert der Leser auf die Vertragsstrafen hin, die wohl bei manchen Umzugsbesuchern und -besucherinnen nach dem Faschingsspektakel aufgeschlagen sind. Einmal, ob die Stadt mit Schildern an die für die Veranstaltung vorgesehenen Parkplätze lotsen könnte. Und zum Zweiten, ob es möglich wäre, dass die Stadt für solche Veranstaltungen mit den Parkplatzbetreibern eine Vereinbarung treffen könnte. Zunächst sah es aus, als wäre eine Parkfreigabe auch in Zukunft nicht möglich; schließlich konnte das Stadtmarketing doch einige Ausnahmen erwirken.

    Öffentliche Parkplätze waren nicht komplett ausgelastet

    Die Stadt teilt auf Anfrage der Redaktion mit, dass es sich bei dem Parkplatz in der Gemündener Straße um eine Privatfläche handelt, das sei klar erkennbar. Die Stadt Karlstadt nehme keinen Einfluss auf privat-rechtliche Regelungen, welche im Bereich der Verbraucherparkplätze getroffen wurden, da diese alleinig eine Angelegenheit des Parkplatzbetreibers seien. "Folglich werden wir auch nicht mit der genannten Bitte auf den Parkplatzbetreiber zugehen", heißt es vonseiten der Pressestelle.

    In und um die Altstadt von Karlstadt herum stünden 1250 kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Diese seien während des Faschingszugs nicht alle ausgelastet gewesen. Das hiesige Parkleitsystem führe die Fahrzeugführer zu den jeweiligen öffentlichen Parkplätzen.

    Das Verkehrskonzept habe gut funktioniert, doch erst im Laufe des Monats April werde es eine Nachbesprechung mit den Einsatzkräften, Hilfsorganisationen und dem Veranstalter geben, heißt es von der Stadt weiter. Dann würden auch etwaige Verbesserungsmöglichkeiten geprüft.

    Kameras, Kennzeichenerkennung, aushängende AGBs – wer auf dem Parkplatz länger als 90 Minuten parkt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, egal zu welcher Tages- und Nachtzeit.
    Kameras, Kennzeichenerkennung, aushängende AGBs – wer auf dem Parkplatz länger als 90 Minuten parkt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, egal zu welcher Tages- und Nachtzeit. Foto: Tabea Goppelt

    Das Unternehmen Park&Control, das für die Parkplatzkontrollen zuständig ist, stellt klar, dass die Kontrollen in der Gemündener Straße von Montag bis Sonntag 24 Stunden am Tag stattfinden. "Es handelt sich hierbei um ein Privatgrundstück, welches den Gästen und Besuchern der vor Ort ansässigen Geschäfte zur Verfügung stehen soll", schreibt die Pressestelle auf Anfrage.

    Würde das Unternehmen das Parken außerhalb der Öffnungszeiten uneingeschränkt erlauben, zöge das laut Pressestelle Konsequenzen nach sich. Der Eigentümer der Fläche müsse dann unter anderem die Verkehrssicherungspflicht entsprechend beachten, das würde etwa den Winterdienst oder die Beleuchtung betreffen. Wie viele Vertragsstrafen am Tag des Faschingszugs verhängt wurden, dazu wollte sich das Unternehmen nicht äußern.

    Bürgermeister könne Verärgerung menschlich nachvollziehen

    Auch den Karlstadter Stadtrat beschäftigte das Thema in seiner jüngsten Sitzung. Ein Betroffener hatte sich bei Stadtrat Rainer Schäfer (CSU) gemeldet. Ob man mit den Besitzern des Lidl-Parkplatzes eine Ausnahmeregelung für größere Veranstaltungen erwirken könnte, wollte dieser wissen. Bürgermeister Michael Hombach (CSU) erklärte, dass der Parkplatz Privatfläche sei, genauso wie am Gesundheitspark.

    Hombach könne die Verärgerung menschlich nachvollziehen, "viele Menschen haben sich nach dem Faschingsumzug bei uns gemeldet". Er habe aber darauf hingewiesen, dass die Stadt keinen Einfluss darauf habe und auch nicht die Parkraumüberwachung übernommen habe. Laut Ordnungsamt seien an dem Tag jedoch noch öffentliche Parkplätze frei gewesen.

    Stadtmarketing erwirkt Erlaubnis für bestimmte Sonntage

    Carolin Müller vom Stadtmarketing fürchtete, dass auch an den Marktsonntagen ähnliche "Wellen" an Bußgeldbescheiden auf die Besucherinnen und Besucher zukommen und unternahm einen Vorstoß bei den zuständigen Stellen. "Daraufhin habe ich mich einmal durchtelefoniert", so Müller. Der Eigentümer der Parkfläche konnte in Absprache mit dem Parkraumbewirtschafter schließlich eine Zusage für bestimmte Zeitfenster an bestimmten Sonntagen geben.

    So soll es an den Veranstaltungssonntagen zur Automeile (11. Mai), zum Maimarkt (18. Mai), zum Stadtjubiläum in Kombination mit der Kulimeile (13. Juli), zum TSV Weinfest (27. Juli), zum AC Classic (10. August), zum Oktobermarkt (19. Oktober) und zum Andreasmarkt (23. November) für das Parken zwischen 8 Uhr und 22 Uhr keine Bußgeldbescheide geben. Auch für den kommenden Faschingssonntag, 15. Februar 2026, werde diese Regelung gelten. Nachts bleibe die Überwachung aktiv, weil keine Belegung durch Camper stattfinden soll.

    "Wir versuchen, die Stadt lebendig zu halten." Mit diesem Argument habe Müller den Eigentümer überzeugen können. Sie hatte mit einer Absage gerechnet und betont, sehr froh über dieses Zugeständnis zu sein.

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