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Böttigheim: Schwarzbauten im Naturschutzgebiet: Gemeinde Neubrunn lässt Frist des Landratsamts für Abbau verstreichen

Böttigheim

Schwarzbauten im Naturschutzgebiet: Gemeinde Neubrunn lässt Frist des Landratsamts für Abbau verstreichen

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    Derzeit blühen im Naturschutzgebiet Trockenhänge bei Böttigheim wieder seltene Orchideen. Der geforderte Abbau der drei überdachten Sitzgelegenheiten (hinten) gestaltet sich dadurch schwierig.
    Derzeit blühen im Naturschutzgebiet Trockenhänge bei Böttigheim wieder seltene Orchideen. Der geforderte Abbau der drei überdachten Sitzgelegenheiten (hinten) gestaltet sich dadurch schwierig. Foto: Thomas Fritz (Archivfoto)

    Der 22. Mai kam – und ging. Und im Naturschutzgebiet Trockenhänge bei Böttigheim finden sich entlang des Panoramawegs weiter drei Pavillons, die Wanderer zum Verweilen einladen. Ein Umstand, der einer gültigen Beseitigungsanordnung des Landratsamts Würzburg widerspricht. Das hat die Gemeinde Neubrunn laut Landratsamt-Pressesprecher Paul Justice dazu verpflichtet, die nicht genehmigten Bauten bis spätestens vier Monate nach Unanfechtbarkeit des Bescheides mitsamt der Fundamente zu beseitigen. Diese viermonatige Frist ist am Mittwoch verstrichen.

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