Die Photovoltaikanlage auf der Kreismülldeponie stellt aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art da. Deshalb muss der Kreistag nach jedem Geschäftsjahr formell beschließen, was mit dem Jahresgewinn geschehen soll. Da es seit dem 21. Mai 2021 einen Vorratsbeschluss des Kreistages gibt, dass die Gewinne sämtlicher Betriebe gewerblicher Art des Kreises der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, tat sich der Kreisausschuss mit der Beschlussempfehlung für das Jahr 2020 leicht: Der Jahresgewinn der Photovoltaikanlage auf der Kreismülldeponie in Höhe von 64.130 Euro soll festgestellt und der allgemeinen Rücklage des Betriebs gewerblicher Art zugeführt werden, was auch Thesaurierungsbeschluss genannt wird.
Karlstadt