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MARKTHEIDENFELD: Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren

MARKTHEIDENFELD

Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren

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    Aufgrund des Besucherandrangs zur Stadtratssitzung, in der es um das Bürgerbegehren zum Mainkaiparkplatz ging, mussten noch Stühle in den Sitzungssaal gebracht werden.
    Aufgrund des Besucherandrangs zur Stadtratssitzung, in der es um das Bürgerbegehren zum Mainkaiparkplatz ging, mussten noch Stühle in den Sitzungssaal gebracht werden. Foto: Foto: RALF THEES

    Formell zulässig, materiell unzulässig und deswegen insgesamt unzulässig, so fiel das Urteil des leitenden Marktheidenfelder Beamten Matthias Hanakam aus. Bei der finalen Abstimmung wurde das Bürgerbegehren mit 13 zu neun Stimmen für unzulässig erklärt. Der Beschluss des Stadtrats vom 22. März, den Mainkaiparkplatz für den öffentlichen Verkehr zu schließen, wird somit wie geplant ab Oktober umgesetzt.

    Das Bürgerbegehren sei korrekt als Ja-Nein-Frage formuliert und es seien wie gefordert drei Vertreter benannt worden. Auch das Quorum wurde erreicht, bis Montag Nachmittag waren bei der Stadt 1456 gültige Unterschriften eingegangen. Das erklärte Hanakam bei der Stadtratssitzung am Donnerstag Abend.

    Das Begehren sei allerdings „materiell“ unzulässig, da der Stadtrat mit dem Beschluss im sogenannten übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde gehandelt habe. Bürgerbegehren seien jedoch rechtlich nur im eigenen Wirkungskreis einer Gemeinde zulässig. Das hatte Hanakam sich von der Rechtsaufsichtsbehörde und Städte- und Gemeindetag bestätigen lassen.

    Keine leichtfertige Beurteilung

    Er habe dieses Urteil nicht leichfertig gefällt und sich mit Gesetzestexten und -kommentaren „bewaffnet“, um seine Entscheidung zu begründen. Er wies die Stadträte außerdem darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Ermessens-, sondern um eine Rechtsentscheidung gehe. Was das bedeutet, stellte Hermann Menig von der SPD im weiteren Verlauf der Diskussion klar: Wer trotzdem für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stimme, verstoße theoretisch gegen das Gesetz.

    Hanakam musste dennoch zu seinen „Waffen“ greifen: Sowohl Ludwig Keller von den Freien Wählern, als auch die CSU-Fraktion hinterfragten seine Begründung: Keller fragte, wieso der Parkplatz nicht unter „Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs“ im Sinne von Artikel 57 der Bayerischen Gemeindeordnung und damit in den eigenen Wirkungskreis falle. Ein Parkplatz sei keine „öffentliche Einrichtung“, konterte Hanakam. Christian Menig (CSU) merkte an, dass in Neubiberg im Landkreis München ein nach seiner Auffassung sehr ähnliches Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde. Martin Harth (SPD) entgegnete, die Situation dort sei eine andere gewesen, weil der Parkplatz komplett beseitigt und nicht nur anders genutzt werden sollte.

    Keller: Kein allgemeiner Parkdruck

    Auch an der Richtigkeit des ursprünglichen Stadtrats-Beschlusses vom März wurde gezweifelt: Keller verwies auf eine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Anwohnerparkplätze ausgeschrieben werden dürfen. Dafür müssen ein „allgemeiner Parkdruck“ bestehen. Den sah Keller nicht, die Verwaltung argumentiere schließlich immer damit, dass es 1000 Parkplätze in der Nähe der Altstadt gebe.

    Helmut Adam regte schließlich an, den Beschluss zu vertragen. Es seien viele „juristische Spitzfindigkeiten“ nicht geklärt. Er appellierte an Stadträte und Verwaltung, sich während der Sommerpause noch intensiver mit den Gesetzen auseinander zu setzen. Der Antrag wurde mit zwölf zu zehn Stimmen abgelehnt.

    Hamid Amini Fakhr, Inhaber des Café del Mar und Mitglied der Bürgerinitiative, erklärte noch am Abend beim Verlassen des Sitzungssaals dieser Redaktion gegenüber, dass er mit einem Anwalt gegen diesen Beschluss vorgehen werde.

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