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LOHR: Strafe für schräges Enduro-Kennzeichen

LOHR

Strafe für schräges Enduro-Kennzeichen

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    50 Euro kostet es einen 19-jährigen Motorradfahrer aus dem Raum Lohr, dass das Nummernschild an seiner Enduro zu flach angebracht war. Gegen Zahlung dieses Geldbetrages an die Tafel in Lohr stellte Richterin Karin Offermann das Verfahren gegen den jungen Mann wegen Kennzeichenmissbrauchs nach Jugendrecht ein.

    Laut Anklage war zwei Polizeibeamten bei einer Kontrolle am 1. November letzten Jahres aufgefallen, dass das Kennzeichen am Motorrad in einem Winkel von 60 Grad (bezogen auf die Senkrechte) befestigt war. Weil es deshalb nicht lesbar gewesen sei, schrieben sie eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs.

    Die Staatsanwaltschaft betrieb das Verfahren, weil der Motorradfahrer schon einmal ohne Kennzeichen erwischt worden war. Damals soll er in einem Naturschutzgebiet gefahren sein, was er mit 16 Sozialstunden abbüßte.

    „Ich habe das nicht gewusst“, beteuerte der Auszubildende zum aktuellen Vorwurf. Er sei immer von 30 Grad bezogen auf das Heck der Maschine ausgegangen, also auf die Waagrechte. Tatsächlich muss ein Motorradkennzeichen aber Senkrecht oder maximal in einem Winkel von 30 Grad nach hinten bezogen auf die Senkrechte angebracht sein. Die Richterin hatte dazu sogar in den EU-Vorschriften recherchiert.

    Weiter berichtete der Anklagte, dass das flach montierte Kennzeichen bei mehrfachen früheren Kontrollen nie ein Thema gewesen sei. Auch sei an jenem Tag nur sein Nummernschild moniert worden – obwohl jene der anderen Endurofahrern, mit denen er unterwegs war, vergleichbar flach montiert gewesen seien.

    Den Halter nach unten gebogen

    Zudem habe er den Kennzeichenhalter inzwischen verbogen und seine Maschine bei der Polizei in Lohr vorgeführt. Der prüfende Polizist habe es für gut befunden, sagte der 19-Jährige. „Ich mache nicht noch mal mit Absicht sowas“, beteuerte er und berichtete, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten sich auch sehr gewundert. Sie hätten es bis dahin noch nie erlebt, dass so eine Sache vor Gericht geht.

    Die Richterin schlug schließlich vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, ohne die beiden als Zeugen geladenen Polizisten gehört zu haben. Für sie kam auch ein fahrlässiger Verstoß in Betracht. Die Staatsanwältin und der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte stimmten ebenso zu.

    Somit ist die Sache mit 50 Euro aus der Welt. Der 19-Jährige gilt damit nicht als vorbestraft, sein Führungszeugnis bleibt sauber. Einzig die Justiz kann den Fall in Erfahrung bringen, wenn sie eine Abfrage im Bundeszentralregister startet.

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