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Karlstadt: Straßen reinigen und Winterdienst: Diese Pflichten haben Bürger in Karlstadt und den Ortsteilen

Karlstadt

Straßen reinigen und Winterdienst: Diese Pflichten haben Bürger in Karlstadt und den Ortsteilen

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    Bei Schnee und Glätte müssen die Gehwege von 7 bis 20 Uhr geräumt und/oder gestreut werden. (Symbolfoto)
    Bei Schnee und Glätte müssen die Gehwege von 7 bis 20 Uhr geräumt und/oder gestreut werden. (Symbolfoto) Foto: René Ruprecht

    In welchem Umfang müssen die Karlstadterinnen und Karlstadter Gehsteig und Straße reinigen und wie sieht es mit dem Schneeschippen aus? Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das entsprechende Regelwerk mit dem sperrigen Namen "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter" per Beschluss aktualisiert. Sie war am 31. Januar ausgelaufen. Zudem hatten sich rechtliche Änderungen ergeben, weshalb auch andere Gemeinden nachbessern müssen.

    Auch weiterhin werden damit Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, sich an der Reinigung zu beteiligen. Wer gegen die Regeln verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu eintausend Euro.

    Um genau festzulegen, wer wie viel kehren muss, wurden alle Straßen im Stadtgebiet in drei sogenannte Reinigungsgruppen eingeteilt. Basis dafür sei die Verkehrsbelastung, sagte Marco Amrhein, Leiter des Fachbereichs Bauwesen und Stadtentwicklung, in der vorhergehenden Bauausschusssitzung am Dienstag. Die komplette Liste kann bei der Stadt erfragt werden.

    Wie die Straßen im Karlstadter Stadtgebiet gereinigt werden müssen

    Bei Straßen der Gruppe A müssen Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen gereinigt werden. Dies betrifft die stark frequentierten Straßen wie Bodelschwingh- oder Eußenheimer Straße in Karlstadt, die Bahnhofstraße in Gambach oder die Sickingerstraße in Stadelhofen.

    In Gruppe B müssen zusätzlich noch die Fahrbahnränder in einer Breite von 50 Zentimetern gesäubert werden. Das betrifft etwa Siedlungsstraßen in Karlstadt, den Heßheimer Weg in Karlburg oder die Dorfstraße in Rohrbach.

    Be Gruppe C müssen Anwohner bis zur Straßenmitte reinigen. In Karlstadt betrifft das etwa die Angerstraße oder "Am Hirschfeld", in Heßlar die Grabenstraße und in Laudenbach den Friedhofsweg.

    Übrigens: Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein 1,50 Meter langer Randstreifen für Fußgängerinnen und Fußgänger gesäubert und im Winter geräumt werden.

    Das hat sich mit der neuen Verordnung geändert

    Bislang mussten Anlieger die ihnen zugewiesenen Flächen "wöchentlich mindestens einmal und zwar am Samstag sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen" kehren und Unrat entfernen. Zudem sollte der Dreck bei Trockenheit zuvor angefeuchtet werden. Von nun an darf "nach Bedarf" gereinigt werden. Das Anfeuchten entfällt. Genaue Tage und deren Anzahl festzulegen sei unzulässig, so Amrhein. Im Herbst müsse aber sichergestellt sein, dass durch das Laub der Verkehr nicht gefährdet wird. 

    Neu sind auch die Räumzeiten bei Schnee und Eis. Diese sind laut Amrhein analog zu anderen Gemeinden im Landkreis. An Werktagen muss ausschließlich auf Gehwegen ab 7 Uhr (zuvor 6.30 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr und bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden (zuvor 19 Uhr). Tausalz darf nur bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen genutzt werden. Empfohlene Alternativen sind Sand und Splitt.

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