Die Härtefallregelung für Straßenausbaubeiträge, die zwischen 2014 und 2017 gezahlt wurden, könnte in ihrer praktischen Umsetzung zum Teil mit dem im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sein. Ein Urteil, das das Verwaltungsgericht Würzburg nun gesprochen hat, weckt hieran Zweifel. Die an der Regierung von Unterfranken angesiedelte Härtefallkommission hatte im März 2022 den Antrag der Klägerin auf einen Härtefallausgleich abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass die Frau ebenso wie ihre verstorbene Mutter keinen Antrag stellen durfte. Der Bescheid sei an den Vater gegangen und allein der Adressat sei hierzu befugt.
Lengfurt