Reinhold Glaser aus Mömbris (Lkr. Aschaffenburg) hat gegen das vor zwei Wochen verhängte Strafdekret des Würzburger Bischofs Rechtsmittel eingelegt. Der 68-jährige suspendierte Diakon hat von Anfang an keinen Zweifel daran gelassen, dass er sich dagegen wehren wird. Erreicht hat Glaser, dass "die strafweise verhängte Suspension keinerlei Wirksamkeit entfaltet", so Glasers Münchner Anwalt und Kirchenrechtler Christoph Lerg.
Fristgerecht hat Lerg vor rund einer Woche bei Bischof Franz Jung Antrag auf Rücknahme der Strafmaßnahme gestellt. Dies habe eine aufschiebende Wirkung.
Auslöser für das Dekret des Bischofs war, dass Diakon Glaser, früherer Bürgermeister von Mömbris und pensionierter Polizeibeamter, eine Änderung von den strikten Seelsorge-Vorgaben vorgeschlagen hatte. Deshalb kam es zu Konflikten mit dem Teampfarrer des Pastoralen Raums Kahlgrund, etwa über von ihm festgelegte Uhrzeiten bei Taufen und Beerdigungen. Glaser, bis zu seiner Suspendierung Diakon im Zivilberuf in den Pfarreiengemeinschaften "Mittlerer Kahlgrund, Mömbris" und "Christus Immanuel, Krombach", ging dabei auch auf individuelle Wünsche ein. "Dadurch habe ich gegen Vorgaben des Pfarrers verstoßen", sagt Glaser.
Bistum: Vollzug des Dekrets ist wegen aufschiebender Wirkung ausgesetzt
Auf Nachfrage bestätigt Bistumssprecher Bernhard Schweßinger: "Der Antrag auf Rücknahme eines Strafdekrets hat Suspensivwirkung (aufschiebende Wirkung) und setzt den Vollzug aus." Der Antrag werde innerhalb von 30 Tagen nach Eingang geprüft und beantwortet, so Schweßinger.
Wirksam dagegen bleiben zwei vor dem Strafdekret erfolgte Verfügungen: die Dienstuntersagung des Bischofs vom 21. Oktober sowie die Entpflichtung als Diakon zum 1. November 2022. Dabei handele es sich laut Anwalt Lerg um Verwaltungsvorgänge und nicht um Strafmaßnahmen.
Dienstuntersagung und Entpflichtung sind laut Schweßinger nicht von einer aufschiebenden Wirkung betroffen und bewirken, "dass Glaser im gesamten Pastoralen Raum Kahlgrund künftig und auf Dauer keine Dienste als Diakon mehr wahrnimmt und sich jeder Einmischung in die Seelsorge des Pastoralen Raums enthält."
Diakon Glaser will sich an Dienstuntersagung und Entpflichtung halten
Daran wird sich Glaser nach Beratung mit seinem Anwalt halten, sagt er. Untätig geblieben ist er jedoch nicht. Gegen die Dienstuntersagung hat er bereits im Dezember Beschwerde in Rom beim Dikasterium für den Klerus (einer vatikanischen Zentralbehörde) eingelegt. Zuvor sei diese von der Bistumsleitung zurückgewiesen worden. Gegen seine Suspendierung will er ebenfalls weiter vorgehen.

Wegen der aufschiebenden Wirkung des Strafdekrets könne er auch seine Rechte als Mitglied des Pfarrgemeinderates in der Pfarreiengemeinschaft Mittlerer Kahlgrund, Mömbris ausüben. Dies hatte ihm der Bischof ebenfalls verboten.
Verbot des Bischofs greift nicht – Diakon Glaser nahm an Pfarrgemeinderatssitzung teil
"Am Montagabend nahm ich an der Sitzung teil", informiert Diakon Glaser auf Nachfrage. Zuvor habe der Pfarrgemeinderatsvorsitzende beim Generalvikariat in Würzburg nachgefragt. Was Glaser und seinen Rechtsanwalt wundert: Dass das Bistum nach Eingang des Rücknahmeantrags "die fehlende Rechtskraft des Strafdekrets" nicht von sich aus gleich kommuniziert habe.
"Ich gehe davon aus, dass ich auch an dem bereits terminierten Gesprächskreis der drei Pfarrgemeinderäte mit dem Pastoralteam und den Vertretern des Ordinariates teilnehmen werde", so Glaser, der trotz allem zuversichtlich ist, "dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, die auch dem Menschen gerecht wird". Das sei ihm wichtig, denn "bei diesen Treffen wird es darum gehen, die laut Generalvikar Jürgen Vorndran erkannten Probleme und Missstände zu beheben". So hatte es Vorndran in seinem Schreiben vom 18. Januar an "die Brüder und Schwestern im Pastoralen Raum Kahlgrund" formuliert.