Bei dem von Teichmann und seinem Rechtsanwalt Dr. Karl-Adolf Günther einberufenen Pressegespräch ging der Chef der Frauenabteilung im Aschaffenburger Klinikum und im Alzenauer Krankenhaus sowie der Gynäkologie am Klinikum Main-Spessart auf die Vorwürfe ein. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach ihren Ermittlungen Teichmann vom Vorwurf der Körperverletzungen in zehn Fällen, darunter einem mit Todesfolge, freigesprochen.
Weiter ermittelt wird wegen angeblichen persönlichen Abrechnungsbetrugs, bei dem zu klären ist, ob der 57-jährige Chefarzt, wie abgerechnet, selbst am OP-Tisch stand oder nicht. Dazu können als Beweise laut Anwalt Günther die von Ärztekollegen verfassten Protokolle der Operationen herangezogen werden.
Eine Oberärztin im Klinikum soll Alexander Teichmann, noch bevor dieser offiziell von den Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte, von der Intrige erzählt haben, die ein Oberarzt wegen arbeitsvertragsrechtlicher Auseinandersetzungen mit Teichmann als Vorgesetzten als Racheakt seit Frühjahr 2007 vorbereitet haben soll.
Neben ihr und dem mutmaßlichen Anstifter sollen noch ein dritter Oberarzt und mehrere Rechtsanwälte in die rechtliche Prüfung eingebunden worden sein. Laut Anwalt Karl-Adolf Günther werde hier noch zu prüfen sein, ob die zwei Ärzte und die Rechtsanwälte vom richtigen oder fingierten Gehalt ausgingen.
Mit zugespieltem Material und Information über angeblich ärztliche Kunstfehler (in einem Fall mit Todesfolge) und Abrechnungsfehler (Leistungen, die Teichmann nicht erbracht haben soll) soll der Oberarzt zwei Krankenkassen versorgt haben, die mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Gang setzten. Es folgten am 10. Januar 2008 Hausdurchsuchungen in Teichmanns Privathaus und in den drei Kliniken, bei der die Kriminalpolizei mehrere Tausend Patientenakten zur Auswertung beschlagnahmten.
Die Staatsanwaltschaft ermittle nach Anzeige von Teichmann gegen den Oberarzt wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen und dem Vortäuschen einer Straftat, sagte Rechtsanwalt Günther. Dies konnte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Main-Post weder bestätigen noch dementieren, weil am Freitag der zuständige Staatsanwalt nicht anzutreffen war. Zudem werde Teichmann Schadensersatzforderung gegen den Oberarzt in einen hohen sechsstelligen Bereich stellen, sagte sein Anwalt der Main-Post.
Er habe von Anfang an alle zur Aufklärung notwendigen Unterlagen – mehr als 300 Seiten – unaufgefordert der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt, betonte Teichmann, der selbst seit fast 30 Jahren medizinischer Gutachter für Staatsanwaltschaften und Land- und Oberlandesgerichte ist. Ihm sei es um eine schnelle Aufklärung der Verwürfe zur Körperverletzung gegangen, die die Öffentlichkeit bei einem Arzt in seiner Position – Leiter von drei Krankenhausabteilungen – besonders beunruhigen musste.
Am 31. Oktober 2008 wurde Teichmann vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge nach der Brustoperation bei einer 90-Jährigen und der angeblich fehlenden Einwilligung zur OP freigesprochen. Mit Ausnahme von vier Fällen sollen bereits im November 2008 alle restlichen Vorwürfe von Behandlungsfehlern nach den Erkenntnissen der Kripo Aschaffenburg widerlegt worden sein. Nachdem ein Sachverständiger, Chefarzt einer Münchner Klinik, in einem Gutachten bestätigte, Teichmann habe auch bei den vier restlichen OP keine medizinischen Fehler begangen oder Patienten übertherapiert, stellte die Staatsanwaltschaft jetzt die Ermittlungen wegen sämtlicher Körperverletzungsdelikte ein.
Der 57-jährige Teichmann betonte, dass bei dem bestehenden Vorwurf der persönlichen Leistungserbringung bereits die histologische Befunde bewiesen und Zeugen auch bestätigen, dass er selbst Organe, wie abgerechnet, auch operativ entfernt habe.
Professor Teichmann und sein Anwalt Karl-Adolf Günther haben Beschwerde eingelegt gegen die seit 13 Monaten andauernde Beschlagnahme der privaten und in den Kliniken sichergestellten Unterlagen. Diesen langen Zeitraum sehen beide als unverhältnismäßig an.