Zur Erhöhung der Grabnutzungsgebühren beriet der Gemeinderat Uettingen in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag. Im Rahmen der Aktualisierung der Friedhofsgebührensatzung waren auch die Grabnutzungsgebühren durch die Kämmerei neu kalkuliert worden. Dabei hatte sich ergeben, dass bei Berücksichtigung aller Kosten wie Verwaltung, Personalkosten, Bewirtschaftung, Versicherungen und Strom gravierende Gebührensteigerungen notwendig sind, um eine Kostendeckung zu erzielen.
Die Friedhofsgebühren gehören zwar zu den "kostendeckenden Einrichtungen" einer Gemeinde, es besteht aber, im Gegensatz beispielsweise zu den Wasser- und Abwassergebühren, keine Verpflichtung zu einer vollen Kostendeckung. Aktuell liegen die Ausgaben für den Uettinger Friedhof bei ungefähr 24 000 Euro pro Jahr. Der Friedhof ist in einem relativ guten Zustand. Es stehen aber trotzdem in den kommenden Jahren Investitionen an für die Sanierung der Toiletten und des Eingangstors sowie der Mauer in südliche Richtung.
Die Nutzung eines Urnengrabfachs wird günstiger
Der Gemeinderat beschloss, bei den Grabnutzungsgebühren unter der vollen Kostendeckung zu bleiben. Trotzdem werden sich die Nutzungsgebühren für ein Einzel- oder Doppelgrab bei Erdbestattung ungefähr versechsfachen. Ein Einzelgrab kostet in Zukunft 888 Euro (zuvor 155 Euro), die Gebühr für ein Doppelgrab steigt von 260 Euro auf 1500 Euro. Die Gebühren für ein Urnengrab erhöhen sich von 150 Euro auf 648 Euro. Lediglich die Nutzung eines Urnengrabfachs wird günstiger. Dieses kostet zukünftig 528 Euro (zuvor 850 Euro). Außerdem wurde die Nutzungszeit von 25 Jahren auf 20 Jahre heruntergesetzt. Für eine Verlängerung um jeweils zehn Jahre wird eine Gebühr in Höhe eines Jahresbeitrags der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben.
Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 50 000 Euro für den Bau und die Modernisierung des Vereinsheims des TSV Uettingen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Eine Ausfallbürgschaft in dieser Höhe ist genehmigungsfrei.
Der Gemeinderat beschloss, keine Bedenken oder Einwendungen hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans "Obere Mühle" der Gemeinde Greußenheim einschließlich der dazu notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans vorzubringen.
