Vor zwei Jahren ist ein 36-Jähriger auf der B 26 zwischen Karlstadt und Gemünden mit seinem Motorrad auf ein vorausfahrendes Auto aufgefahren und hat dabei tödliche Verletzungen erlitten. Der Autofahrer – ein Brite, der offenbar touristisch mit einem Mietwagen unterwegs war – und seine beiden Mitfahrer blieben damals unverletzt. Der Vorfall am frühen Abend des 7. September 2020 hat nun ein juristisches Nachspiel wegen fahrlässiger Tötung für den damals 60-jährigen Autofahrer.
Denn der soll, als er zur Harrbacher Schleuse hin habe abbiegen wollen, abgebremst und "unter Missachtung seiner doppelten Rückschaupflicht" den Motorradfahrer übersehen haben, wie Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch auf Anfrage mitteilt. Der 36-jährige Familienvater aus dem Raum Gemünden verstarb an einem "Polytrauma".
Verhandlung am Mittwoch entfällt
Diesen Mittwoch hätte es vor dem Amtsgericht Gemünden zu einer Verhandlung kommen sollen, weil der Autofahrer Einspruch gegen den Strafbefehl, in dem laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro vorgesehen war, eingelegt hat. Nach Auskunft des Amtsgerichts entfällt die Verhandlung jedoch. Näheres möchte das Gericht noch nicht bekanntgeben, aber die Gründe seien rechtlicher Natur.