Großes Echo in den Sozialen Medien findet eine Polizeikontrolle bei einer Motorradwerkstatt in Lengfurt, die die Firma auf ihrer Facebookseite kritisiert. Weit über 400 Kommentare hat der Eintrag vom Donnerstag mittlerweile bekommen und die wenigsten zeigen Verständnis für das Vorgehen der Marktheidenfelder Beamten. Was die Kommentare aber auch zeigen: Solche Strafzettel scheinen kein Einzelfall und auch andernorts üblich zu sein.
Was war geschehen? Das Suzuki Laux-Team berichtet: "Ein Kunde von uns, der Corona-bedingt letztes Jahr nicht Motorrad fuhr, brachte sein Motorrad mit dem Anhänger zu uns, um TÜV und Frühjahrsinspektion durchführen zu lassen. Da der TÜV 07/2020 abgelaufen war, lud er das Motorrad auf den Anhänger." Nach dem Abladen und Erteilen des Auftrags sei der Kunde wieder nach Hause gefahren, das Motorrad blieb auf dem Firmengelände stehen. Kurz darauf sei eine Polizeistreife erschienen und habe wegen des abgelaufenen TÜV Anzeige erstattet.
Gespräch mit Polizei brachte nichts
"Auch ein längeres Gespräch mit den Beamten sowie dem Dienststellenleiter brachte kein zufriedenstellendes Ergebnis", heißt es auf der Firmenseite weiter und schließlich: "Haben wir keine anderen Probleme oder hat Corona auch schon Auswirkungen auf die Menschlichkeit, dass man Recht und Profilierung dem Augenmaß voranstellt?" In den Kommentaren zu dem Beitrag wird die Aktion unter anderen als "lächerlich" oder "unglaublich" bezeichnet, "mangelndes Fingerspitzengefühl" attestiert, aber auch deutlich kräftiger gegenüber der Polizei vom Leder gezogen.
Der Marktheidenfelder Dienststellenleiter der Polizei, Stefan Schwind, bestätigt auf Anfrage der Redaktion den Vorfall. Er habe sowohl mit dem Firmeninhaber als auch mit dem Beamten gesprochen. Die Streife sei vor Ort gewesen, weil sich gegenüber des Firmengeländes ein Unfall ereignet habe, dabei sei die Ordnungswidrigkeit aufgefallen.
Polizeichef: Fahrzeug war zugelassen, braucht also TÜV
Schwind stellt klar: "Das Fahrzeug war zugelassen. Ansonsten wäre keine Ordnungswidrigkeit vorgelegen. Demzufolge muss die Hauptuntersuchung auch dann durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug während längerer Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wurde, auch wenn es sich auf Privatgrund befindet." Letzteres wird von vielen Kommentatoren offenbar bezweifelt. Sie raten dem Betroffenen, sich einen Anwalt zu nehmen.