Mitte Dezember gab es im westlichen Landkreis Main-Spessart eine große Tierfangaktion. Damals wurden auf Betreiben des Veterinäramts in einem Stallgebäude auf einem weitläufigen ehemaligen Bauernhof 129 vernachlässigte, sich auffällig ähnlich sehende Katzen und ein Kaninchen eingefangen. Die Katzen, offenbar von Inzucht beeinträchtigt, wurden auf viele Tierheime verteilt. Vergangene Woche nun scheiterten die Tierhalter, die die Tiere zurückhaben wollten und nach Informationen der Redaktion dem Universellen Leben nahestehen, vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.

Das Landratsamt Main-Spessart teilt auf Anfrage mit, dass das Veterinäramt erstmals Mitte November zur Kontrolle auf dem Hof war. Vorher sei die Tierhaltung nicht bekannt gewesen. Es habe einen Hinweis aus der Bevölkerung gegeben. Bis zur Wegnahme Mitte Dezember sei das Veterinäramt mehrmals vor Ort gewesen, um die Einhaltung bzw. Umsetzung unmittelbar angeordneter Maßnahmen zur Verbesserung der Zustände (Reinigung, Tierarztbesuche) zu überprüfen.
Die Katzen durften nicht ins Freie
Die Katzen sind in alten Schweineställen gehalten worden, nur ein paar wenige im Wohnhaus. Ein Zugang ins Freie habe nicht bestanden, so das Landratsamt. Die Anlage habe über einen "Freilauf" mit Tageslichteinfall verfügt, der jedoch ebenfalls eingehaust und durch Bewuchs rundum blickdicht gewesen sei. Das erklärt, warum man im Ort von den vielen Katzen praktisch nichts mitbekommen hat, wie die Redaktion erfahren hat.

Bisher sei noch keine Katze vermittelt, aber die Katzen werden oder wurden laut Landratsamt kastriert. "Es gibt keinen sachlichen Grund, die Tiere unkastriert zu lassen", so Pressesprecher Markus Rill. "Die Kastration ist einerseits erforderlich, um eine weitere Verpaarung inzestuöser Tiere auszuschließen. Andererseits ist zu erwarten, dass die Tiere künftig als Freigänger gehalten werden." Die Tierhalter argumentierten gegenüber dem Verwaltungsgericht, Kastration sei nicht natürlich.
Von Tierhaltern gegründeter Verein sollte angeblich "Forschung" dienen
Womöglich um eine Wegnahme der Tiere zu verhindern, haben die Tierhalter, eine Familie, einen Verein gegründet, den sie auch gegenüber dem Landratsamt erwähnten. Der Ende Oktober gegründete und später eingetragene Verein hat laut Statuten etwa die Forschung im Bereich des Tierschutzes, die Förderung ethischer Umgangsformen mit Natur und Tieren und die Untersuchung gesundheitlicher Vorteile der Interaktion zwischen Mensch und Tier zum Zweck.
Könnte ein Verein die Wegnahme von Tieren verhindern? Das Landratsamt sagt dazu: "Nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes sind die Maßnahmen gegen die tatsächlich handelnden natürlichen Personen (hier die sogenannten Haltungs- und Betreuungspersonen) zu richten. Die dahinterstehende Organisationsstruktur spielt dabei keine Rolle." Vor dem Verwaltungsgericht hatte jedoch eine Privatperson einstweiligen Rechtsschutz gegen die Anordnung der Fortnahme und anderweitigen pfleglichen Unterbringung der Katzen beantragt, heißt es von dort.
Welche Missstände bei Kontrollen gefunden wurden
Aus dem Urteil zuungunsten der Halter geht hervor, dass das Veterinäramt im November 38 mit Exkrementen mehrerer Tage bis Wochen gefüllte Katzentoiletten vorfand. Liegeplätze der Katzen seien mit einer zentimeterhohen Schicht aus Schmutz, Kot und Futterresten bedeckt gewesen. Die Tiere seien in einem schlechten Pflegezustand gewesen, jedes zweite Tier schlecht ernährt. Erkrankte Tiere seien von der Familie ohne Fachkunde eigenhändig behandelt worden. Schutzimpfungen gab es keine. Räume seien hochgradig überbelegt gewesen, die Belüftung unzureichend. Die Haltung in den Stallungen habe offenbar seit etwa sechs Jahren bestanden.
Nach den Kontrollen habe es keine wirkliche Besserung der schwerwiegenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegeben. Hingegen hätten die Halter geäußert, die Tierhaltung, die sie offenbar als "tierethisches Forschungsprojekt" sahen, weiter auszubauen, heißt es vom Verwaltungsgericht. Das Projekt sei von einer Tierärztin begleitet worden, deren tierärztliche Behandlung der Katzen das Veterinäramt jedoch offenbar kritisch sah.
Die Halter müssen die Kosten der Unterbringung in Tierheimen sowie die Tierarztkosten übernehmen.