Am Dienstagnachmittag wurde im Stadtgebiet Lohr ein Auto mit italienischen Kennzeichen kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer den Wagen in Lohr erworben und danach italienische Händlerkennzeichen angebracht hat. Dies stellt laut Polizeibericht eine unerlaubte Fernzulassung dar, da diese Kennzeichen nur für den inländischen Betrieb zugelassen sind. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet. Weil er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für das zu erwartende Strafverfahren hinterlegen. Um seine Fahrt fortzusetzen, erwarb der Mann bei der Zulassungsstelle Ausfuhrkennzeichen.
Lohr