Die allgemeine Impfpflicht wurde im Bundestag vergangene Woche abgelehnt, doch die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll weiterhin kommen. Bis Ende März mussten Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen in Main-Spessart dem Gesundheitsamt ihre ungeimpften Mitarbeitenden melden. Insgesamt 321 Meldungen sind beim Landratsamt bis Fristende eingegangen, teilt dieses auf Anfrage mit.
Für Bayern hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek einen Stufenplan angekündigt: Im nächsten Schritt bieten die Gesundheitsämter den ungeimpften Mitarbeitenden eine Beratung an, um möglichst viele doch noch von einer Impfung zu überzeugen. Wird danach kein Nachweis über eine Schutzimpfung vorgelegt, droht ein Bußgeld und als letzte Konsequenz ein Betretungsverbot am Arbeitsort. Bei Neuanstellungen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht hingegen seit dem 16. März.
