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Urspringen: Urspringen plant Halteverbot

Urspringen

Urspringen plant Halteverbot

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    In der Hauptstraße in Urspringen, im Bereich der Hauptstraße 16 bis 41, wird künftig ein Halteverbot (rot markiert) bzw. ein eingeschränktes Halteverbot (gelb markiert) gelten. Das Landratsamt und die Polizeiinspektion Marktheidenfeld befürworten das Vorhaben, da parkende Fahrzeugen im Kurvenbereich eine Gefahrenstelle darstellen.
    In der Hauptstraße in Urspringen, im Bereich der Hauptstraße 16 bis 41, wird künftig ein Halteverbot (rot markiert) bzw. ein eingeschränktes Halteverbot (gelb markiert) gelten. Das Landratsamt und die Polizeiinspektion Marktheidenfeld befürworten das Vorhaben, da parkende Fahrzeugen im Kurvenbereich eine Gefahrenstelle darstellen. Foto: Foto von der Gemeinde Urspringen

    Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatte der Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Daniel Weber, das Wort. Er informierte das Gremium über die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters. Mit der Kommunalrechtsnovelle von 2023 änderte sich vor allem die Rechtsstellung von Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern, dort waren Bürgermeister bislang ehrenamtlich tätig. Durch die Gesetzesänderung hat sich diese Grenze nach unten verschoben. In Gemeinden mit weniger als 2500 Einwohnern ist der Bürgermeister weiter ehrenamtlich tätig, wenn nicht durch die Satzung eine andere Regelung getroffen wird. Diese könne das Gremium nun auch beschließen, müsse jedoch bis zum 90. Tag vor der Wahl umgesetzt sein, erklärte Weber.

    Er betonte, dass die Entscheidung für eine Änderung der Satzung bis zu den Sommerferien mitzuteilen sei, damit genügend Zeit für die Verwaltung bliebe. Die Aufgaben eines Bürgermeisters seien umfänglicher und aufwendiger geworden, erklärte der Geschäftsführer die geänderte Rechtsstellung. "Es sei immer schwieriger einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu finden". Außerdem erklärte Weber auf Nachfrage, dass bei einer Satzungsänderung für die Gemeinde Mehrkosten bei der Besoldung des Bürgermeisters von etwa 17.000 bis 22.000 Euro anfallen würden. Über diese Informationen könne sich der Gemeinderat nun seine Gedanken machen und langfristig überlegen, die Satzung zu ändern.  "Es ist nicht mein Ziel, ein hauptamtlicher Bürgermeister zu werden", machte Bürgermeister Hemrich abschließend klar und erklärte gleichzeitig bei der nächsten Wahl wieder als Kandidat antreten zu wollen.

    Landratsamt ist ebenfalls für Haltverbotsregelung

    Als große Gefahrenstelle erweist sich in letzter Zeit der Kurvenbereich der Hauptstraße durch zugeparkte Fahrzeuge. Zusammen mit dem Ordnungsamt und der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld stellte die Gemeinde einen Antrag auf Errichtung eines Halteverbotes. Neben der Polizei befürwortet auch das Landratsamt als staatliche Verkehrsbehörde das Errichten des Halteverbots, das mit der Anordnung der Behörde in Kraft treten wird. Für die Erweiterung und Teilsanierung des Kindergarten Urspringen stimmte das Gremium für das Nachtragsangebot der Firma Elektro Behringer für die Elektroarbeiten in Höhe von 7867 Euro. Außerdem für das Gewerk Außenanlagen der Firma Pflanze und Garten mit einer Gesamtsumme von 8559 Euro, das trotz des Nachtrags unter dem Kostenansatz liegt.

    Zukünftig dient der ehemalige Raum der Rot-Kreuz Gruppe im Rathaus in Urspringen als Geschäftsstelle des Wasserzweckverbandes Urspringer Gruppe, der für Parteiverkehr jeweils am Dienstag von neun bis zwölf Uhr geöffnet hat. Die beantragte Förderung beim Amt für ländliche Entwicklung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Umsetzung eines Dorfladen in Höhe von 9512 Euro sind eingegangen. Somit können die Stammeinlagen in Höhe von insgesamt 2000 Euro wieder an die drei Gesellschafter der Dorfladen UG (FC Grasshoppers, Freiwillige Feuerwehr und TSV) ausgezahlt werden.

    Die Gemeinde möchte ihre Kosten für das Mitteilungsblatt optimieren und gestalten. Dies wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss angeregt, um hier Kosten zu sparen. Außerdem möchte man auch Einnahmen in Form von Werbeanzeigen generieren. Nach dem Vergleich der Kosten von Mitteilungsblätter innerhalb der VG beschließt die Gemeinde ab März einen Preiskatalog. Die wesentlichen Änderungen sind, dass für private Kleinanzeigen 15 Euro anfallen. Für Mitteilungen von Vereinen steht zukünftig nur noch eine DINA 5 Seite in schwarz/weiß im Mitteilungsblatt kostenlos zur Verfügung. Jede weitere kostet im DINA4-Format 20 Euro.

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