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Würzburg/Wiesenfeld: Freiheitsstrafe für Mord an Sabine B. aus Wiesenfeld: So begründet das Landgericht Würzburg den Schuldspruch

Würzburg/Wiesenfeld

Freiheitsstrafe für Mord an Sabine B. aus Wiesenfeld: So begründet das Landgericht Würzburg den Schuldspruch

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    Das Gericht um den Vorsitzenden Richter, Thomas Schuster (Mitte), hat am Landgericht Würzburg ein Urteil im Prozess zum Mord an Sabine B. aus Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) gesprochen.
    Das Gericht um den Vorsitzenden Richter, Thomas Schuster (Mitte), hat am Landgericht Würzburg ein Urteil im Prozess zum Mord an Sabine B. aus Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) gesprochen. Foto: Daniel Peter

    Im Prozess um den Mord an Sabine B. aus Wiesenfeld ist am Freitagmorgen das Urteil des Landgerichts Würzburg gefallen. Der 48-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Dem Mann aus dem Landkreis Main-Spessart wurde vorgeworfen, im Jahr 1993 das 13-jährige Mädchen auf einem Reiterhof in Wiesenfeld bei Karlstadt sexuell missbraucht und erwürgt zu haben. Die Leiche hatten Ermittler in einer Güllegrube auf dem Grundstück gefunden.

    Wie die Tat im Detail ablief, konnte das Gericht 31 Jahre später nicht lückenlos aufklären. Der Vorsitzende Richter Thomas Schuster skizzierte deshalb in der über zwei Stunden dauernden Urteilsbegründung, an der rund 30 Zuhörerinnen und Zuhörer teilnahmen, elf mögliche Tathergänge. Sie alle haben eines gemeinsam: Der Täter hat dem Mädchen mindestens zehn Minuten die Luft zum Atmen genommen und sie ist gestorben.

    Zahlreiche Indizien sprachen aus Sicht des Würzburger Gerichts für Mord

    Die aus Sicht des Gerichts "wahrscheinlichste Variante": Der damals 17 Jahre alte Angeklagte lockt das tierliebe Mädchen auf den Tennenboden des Reiterhofs, unter dem Vorwand ihm mit dem Heu für die Pferde zu helfen. Er will die 13-Jährige küssen. Sie reagiert abweisend. Er würgt das Mädchen mehrere Minuten lang und versucht sie währenddessen sexuell zu missbrauchen. Dabei hinterlässt er DNA-Spuren in Form von Sperma.

    "Eine andere Person kommt für die Tötung von Sabine nicht in Betracht."

    Der Vorsitzende Richter Thomas Schuster zum Urteil

    Dies sei für den Angeklagten der "günstigste Tathergang", schilderte Schuster. Diese Variante habe das Gericht für die Entscheidung über die Höhe der Gefängnisstrafe zugrunde gelegt.

    Für die Kammer gibt es Schuster zufolge zahlreiche Indizien, die in ihrer Gesamtschau für den Angeklagten als Mörder sprechen. "Eine andere Person kommt für die Tötung von Sabine nicht in Betracht", sagt der Richter. "Es gibt keinen Hinweis auf einen unbekannten Täter."

    Alternative Verdächtige könne das Gericht ausschließen. Wie und von wem die Leiche beseitigt wurde, habe hingegen nicht geklärt werden können.

    Der Angeklagte hat sich in der Beweisaufnahme nicht zu den Vorwürfen oder einer etwaigen Beteiligung an der Tat geäußert. Wird das Urteil irgendwann rechtskräftig, "gehe ich fest davon aus, dass Sie sich eher als Justizopfer fühlen, als dass Sie sich mit Ihrer eigenen Tat auseinandersetzen", sagte der Vorsitzende Richter zu dem 48-Jährigen.

    Das Urteil nahm der Angeklagte ohne erkennbare Regung auf. Sein Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer sagte am Mittag, dass sein Mandant von dem Schuldspruch "sehr beeindruckt und auch ein Stück weit geschockt" sei. Der Anwalt hatte auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert und kündigte an, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

    Urteil nicht rechtskräftig: Angeklagter bleibt vorerst frei

    Die Staatsanwaltschaft Würzburg indes war davon überzeugt, dass der damals 17-Jährige den Mord begangen hat. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat Jugendlicher war, wurde die Verhandlung – bis auf den Urteilsspruch an diesem Freitag – nichtöffentlich geführt. Und das Jugendstrafrecht musste angewendet werden: Die Höchststrafe für Mord beträgt demnach zehn Jahre.

    Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hatte vor den Plädoyers gefordert, den Angeklagten im Falle einer Verurteilung festnehmen zu lassen. Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil keine Fluchtgefahr bestehe. Der Angeklagte war während der seit September laufenden Verhandlung "auf freiem Fuß".

    Eine Gefängnisstrafe muss er erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte.

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