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BURGSINN: Verfall der Wasserburg: Landratsamt schreitet ein

BURGSINN

Verfall der Wasserburg: Landratsamt schreitet ein

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    Wasserschloss Burgsinn: Ein Teil- oder Gesamtabbruch der zu den bedeutendsten Baudenkmälern des Landkreises Main-Spessart zählenden Anlage kommt nicht in Betracht, stellt das Landratsamt fest.
    Wasserschloss Burgsinn: Ein Teil- oder Gesamtabbruch der zu den bedeutendsten Baudenkmälern des Landkreises Main-Spessart zählenden Anlage kommt nicht in Betracht, stellt das Landratsamt fest. Foto: Fotos (2): Klaus Hofmann

    Um den Verfall der Wasserburg zu stoppen, versuchen seit fast zehn Jahren Landratsamt, Landesamt für Denkmalpflege und die Marktgemeinde Burgsinn eine Lösung zu finden. Bisher scheitern sie an dem in Frankreich lebenden Eigentümer Gottfried Freiherr von Thüngen. Außer Ortsterminen und verbalen Absichtserklärungen ist von Seiten des Burgherrn nichts geschehen. Auf Nachfrage beim Landratsamt teilt Pressesprecher Holger Steiger mit, dass die Behörden dies nun nicht weiter hinnehmen.

    Das Landratsamt hat mit einem Bescheid vom 1. April Gottfried Freiherr von Thüngen angewiesen, für das Baudenkmal „Alte Burg“ die Architekten Gruber und Hettiger (Karlstadt) mit einer Voruntersuchung zu beauftragen. Die sofortige Vollziehbarkeit wurde angeordnet – sollte der Baron diesen Verpflichtungen nicht fristgerecht bis spätestens 2. Mai nachkommen, werde ein Zwangsgeld von 500 Euro erlassen. Dies ist mittlerweile geschehen.

    In der Grundsubstanz gefährdet

    In der Begründung heißt es unter anderem: „Die Freiherrlich von Thüngen'sche ,Alte Burg‘ ist eine der seltenen in Unterfranken erhaltenen Wasserburgen. Sie stellt sich dar als eine regelmäßige Anlage auf nahezu quadratischer Inselschüttung mit umlaufender Ringmauer. Bei wiederholten Baukontrollen und Ortsbe-sichtigungen wurde festgestellt, dass sich das gesamte Baudenkmal in einem desolaten Zustand befindet. Der Gesamtbestand stellt sich nach Wertung des Landesamt für Denkmalpflege als im Bauunterhalt vernachlässigt und in der Grundsubstanz als gefährdet dar.“

    Weiter wird im Bescheid ausgeführt, dass der Eigentümer mehrfach auf seine Pflichten von kurzfristigen Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen hingewiesen wurde und ihm gleichzeitig Wege aufgezeigt wurden, durch öffentliche Zuschüsse seine finanzielle Belastung gering zu halten. Da der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkam, hatte das Landratsamt per Bescheid vom 5. Oktober 2010 die Einholung eines Angebotes für eine Voruntersuchung angeordnet. Diese Voruntersuchung enthält eine vermessungstechnische Gesamtaufnahme der Burg, ein Boden- und Gründungsgutachten, die statisch-konstruktive Untersuchung aller Bauteile mit Schadenskartierung, ein Sanierungskonzept mit Kostenschätzung für die Sicherung des Bergfrieds einschließlich der Erneuerung des Turmdaches, der Sicherung der Burgmauern sowie der Brücke und der Notsicherung des ehemaligen Verwalterhauses.

    Daraufhin hatte der Eigentümer beantragt, einen Architekten seiner Wahl beauftragen zu dürfen. Nach mehreren Fristverlängerungen ergaben Nachforschungen des Landratsamtes, dass dem von Freifrau von Thüngen genannten Architekturbüro kein Auftrag für eine Voruntersuchung vorlag. Daher ließ nun das Landratsamt auf Grundlage des vorliegenden Angebotes einen Zuschussantrag und einen detaillierten Finanzierungsplan ausarbeiten und an Gottfried Freiherrn von Thüngen übersenden, mit der Bitte, diesen unterzeichnet an das Landratsamt zurückzuschicken.

    Nur 1198 Euro Eigenanteil

    Von den Gesamtkosten für die Voruntersuchung in Höhe von 56 198 Euro, hätte der Eigentümer lediglich 1198 Euro zu tragen. Trotz dieses geringen finanziellen Anteils wurde der Zuwendungsantrag weder vom Freiherrn von Thüngen unterzeichnet noch beim Landratsamt eingereicht.

    Im Bescheid wird dem Eigentümer nun vorgehalten, dass umfangreiche Hilfestellungen vergeblich waren und außer Verzögerungsmanövern von seiner Seite nicht das Geringste zum Schutz und zum Erhalt des Baudenkmals getan worden sei. Im Bescheid stellt das Landratsamt fest, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens in diesem Fall ganz konkret erforderlich und unabdingbar für die Erstellung eines Restaurierungskonzeptes ist, da ohne die Voruntersuchung keine Aussagen zur Standsicherheit und über die Kosten getroffen werden können.

    Weiter wird im Bescheid festgestellt, dass die Zumutbarkeit auch nicht an einer mangelnden Erhaltungsfähigkeit des Baudenkmals scheitere. So sei der Bergfried noch nicht dem Untergang geweiht und eine Nutzung der Gesamtanlage zu Wohnzwecken sei potenziell weiterhin möglich. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege misst dem in der Anlage und Geschlossenheit seltenen Baudenkmal aufgrund seines ortsbildprägenden Charakters aus stadtbaugeschichtlicher, bauhistorischer, sozial- und wirtschaftshistorischer sowie stadtgestaltender Sicht eine herausragende Bedeutung bei. Wie das Landratsamt mitteilte, habe aber auch dieser Bescheid bisher bei Gottfried Freiherr von Thüngen kein Umdenken bewirkt.

    Zwangsgeld erhoben

    Mittlerweile wurde eine Zwangsgeldandrohung erlassen, das Zwangsgeld fällig gestellt und ein weiteres Zwangsgeld angedroht. Sollte von Thüngen weiterhin die Mitarbeit verweigern, wird in der Konsequenz vom Landratsamt die Ersatzvornahme in die Wege geleitet. Das heißt, die Behörde leitet die erforderlichen Maßnahmen in die Wege und stellt dem Eigentümer die Kosten in Rechnung.

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