Fassungslos und wütend. So äußern sich die Kommentatorinnen und Kommentatoren in den sozialen Medien über die Nachricht, dass der vermeintliche Raubüberfall in Lohr vom 9. Juli von dem angeblichen Opfer offenbar nur erfunden worden war. Gleichzeitig zeigen sich einige auch verunsichert: Was ist von der völligen Neubewertung des Falls vonseiten der Polizei zu halten? Und wird das mögliche Opfer dadurch nicht vorschnell vorverurteilt?

Das sind Zweifel, die Polizeiobermeisterin Nadine Leber von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Unterfranken nachvollziehen kann und auf Anfrage dieser Redaktion gerne ausräumen möchte.
Was spricht dafür, dass der Raubüberfall nicht wie beschrieben stattgefunden haben kann?
Gegen die ursprüngliche Tatschilderung sprachen laut Leber sehr viele Hinweise. Konkret führt sie zuvorderst den vermeintlichen Tatort am Pendlerparkplatz unterhalb des Lohrer Bahnhofs auf. Wie bereits der Lohrer Polizeichef Johannes Schuhmann erklärt hatte, der schnell selbst vor Ort gewesen war, hätten den Vorfall zur geschilderten Tatzeit um 14.15 Uhr viele Menschen mitbekommen müssen. Dass sich trotzdem keine Zeuginnen und Zeugen gemeldet hätten, die das Geschehen an dem belebten Platz mitbekommen hätten, ließ die Ermittelnden aufhorchen.
Dazu kam, dass es auch bei den Verletzungen des vermeintlichen Opfers Unstimmigkeiten gab. Ein Gutachten stellte schließlich eindeutig fest, dass die Verletzungen nicht zu dem geschilderten Tathergang passen konnten. Indizien, die für die Polizei eindeutig belegen, dass der versuchte Raubüberfall nicht stattgefunden haben konnte. Dem hat sich mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft angeschlossen und das entsprechende Verfahren eingestellt.
Die ursprüngliche Täterbeschreibung ließ Kommentatorinnen und Kommentatoren auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund schließen. Was war das Motiv hinter der Täuschung?
Hierzu kann die Polizei noch nichts sagen, da der Anzeigeerstatter, ein 42-jähriger Busfahrer aus dem Landkreis Schweinfurt, darüber schweigt.
Was droht dem 42-Jährigen bei einer Verurteilung zur Vortäuschung einer Straftat?
Leber erklärt, dass es sich dabei um eine Straftat handelt, die zur Anzeige kommt. Über die Höhe der Strafe wird vor Gericht entschieden. Sie kann zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren liegen. Der 42-Jährige befindet sich aktuell nicht in Untersuchungshaft, da dafür keine Haftgründe vorliegen.
Muss der Anzeigeerstatter den Großeinsatz der Polizei nun selbst zahlen?
Nein, jedoch möglicherweise die Verfahrenskosten.