Ein 64-Jähriger aus Main-Spessart musste vor dem Amtsgericht Gemünden erscheinen, da er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Darin wird ihm vorgeworfen, im Juni und im August 2020 auf einer von ihm gegründeten öffentlichen Facebook-Seite Dateien mit volksverhetzenden Inhalten geteilt und somit gezielt gegen in Deutschland lebende Migranten gehetzt zu haben.
Auf einem Bild sei laut Strafbefehl der in den USA von Polizisten getötete Afroamerikaner George Floyd – der Fall hatte weltweit für Aufsehen und Proteste gegen Polizeigewalt gesorgt – zu sehen gewesen sein. Außerdem sei auch Angela Merkel mit der Silhouette eines Teufels im Hintergrund abgebildet gewesen. Zudem soll die ehemalige Bundeskanzlerin laut dem Facebook-Bild im Jahr 2011 Folgendes gesagt haben: "Wegen der Einzelfälle, wir müssen die hohe Asylantengewalt akzeptieren." Unter dem augenscheinlich erfundenen Zitat waren 16 Frauen zu sehen, die Opfer von Gewaltdelikten wurden.

Auf dem zweiten Bild, das zur Anklage wegen Volksverhetzung führte, stand dem Staatsanwalt zufolge die Aussage: "Sie schieben nicht ab, sie lassen sie morden". Die Bilder auf der Facebook-Seite würden laut Strafbefehl den Eindruck erwecken, dass alle Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben, Straftäter sind. Mit den Facebook-Postings stachele der Angeklagte zum Hass an, zudem greife er die Menschenwürde bestimmter Personengruppen an.
Richterin setzt Verfahren nach informellem Gespräch aus
Im Anschluss an die Verkündung des Strafbefehls gab es ein 15-minütiges informelles Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ohne den Polizisten zu hören, der als Zeuge geladen war, beschloss die Richterin anschließend, dass die Gerichtsverhandlung ausgesetzt wird. Grund dafür ist, dass der Angeklagte und dessen Anwalt weitere Zeugen der IT-Ermittlungsbehörde der Polizei vor Gericht hören möchten.

Da dies den laufenden Strafprozess länger als drei Wochen unterbricht, wird dieser wegen Volksverhetzung neu begonnen und ein neuer Termin festgelegt.