Ein Mann aus dem Raum Karlstadt fürchtet um seine Gesundheit, sollte der Kaminkehrer ins Haus kommen. Denn Corona sei weiterhin gefährlich und er Risikopatient. "Das offiziell Für-beendet-Erklären ändert daran gar nichts", schrieb er dem Verwaltungsgericht Würzburg. Dort hatte er Klage gegen einen Bescheid des Landratsamts Main-Spessart vom Oktober erhoben, wonach er die Kaminkehrerarbeiten zu veranlassen hat. Angedroht wurde ihm, dass sich der Bezirksschornsteinfeger sonst mit Hilfe eines Schlüsseldienstes selbst Zutritt verschafft, wie aus Informationen des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Das gehe gar nicht, dass jemand während seiner Abwesenheit in sein Haus einbreche, fand der Mann. Gegen die regelmäßige Reinigung des Schornsteins habe er gar nichts. Er bitte sogar darum, dass er wieder mal gereinigt werde. Dabei könnten auch die erstmals in der Hochzeit der Coronapandemie erhöhten Abgaswerte gemessen werden. Das marode Abgasrohr hingegen wolle er jetzt, in der weiterhin bestehenden Pandemie, nicht reparieren lassen. Auch für das Reinigen der Gasheizung werde er aktuell keinen Auftrag erteilen.
Der Mann lebt zurückgezogen und vorsichtig
Der Kläger gehe davon aus, dass er bisher noch nicht mit Corona infiziert war. Das mit der Herdenimmunität bleibe auf absehbare Zeit ein unerfüllbarer Traum. Ein Medikament oder eine Therapie zur Heilung der bei Long Covid aufkommenden Symptome sei nicht in Aussicht. Er zähle bezüglich Corona zur Risikogruppe 2 und wolle seinen Eltern kein Corona ins Haus tragen. Aktuell lebt er den eigenen Angaben zufolge sehr vorsichtig und zurückgezogen, geht etwa nicht ins Restaurant.

Es sei ein viel zu hohes Risiko, dass Handwerker, die "tagein und tagaus von Haus zu Haus" zögen, stundenlang mit einer Reparatur beschäftigt seien, die man auch verschieben könne. Das Abgasrohr habe er mit hitzebeständigem Gewebeband abgedichtet und stabilisiert – es sei jetzt fast wie neu. Er habe für eine gute Belüftung gesorgt, zudem überwache ein Kohlenmonoxid-Warner die Luft im Heizungsraum. Die erhöhten Abgaswerte der Heizung würden zudem im Vergleich zu Straßenverkehr, Industrie oder Holzöfen kaum ins Gewicht fallen. Die Gesundheitsgefährdung durch eine Coronainfektion sei viel höher.
Sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit überwiege, findet der Kläger
Da es ein erhebliches Risiko gebe, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und er mit dem erhöhten Risiko lebe, schwer zu erkranken, schlage das Pendel bei der Abwägung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit anderer und ihm eindeutig zu ihm aus. Er habe sich deshalb dazu entschieden, bei der Beauftragung der Arbeiten noch ein Jahr abzuwarten. Im kommenden Jahr sei die Coronagefahr wahrscheinlich schon geringer.
Das Landratsamt hatte beantragt, die Klage abzuweisen. Das besondere öffentliche Interesse an der Durchführung der angeordneten Arbeiten ergebe sich aus dem Charakter als Maßnahme zur Abwehr von Gefahren. Diese könnten unter Umständen auch mit entsprechend weitreichenden Konsequenzen in akute Schadenslagen umschlagen, zumal der Mann in einem Reihenhaus wohnt. Als Eigentümer sei der Kläger nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz verpflichtet, die erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten durchführen zu lassen.
Landratsamt: Mann muss gar nicht persönlich anwesend sein, wenn der Kaminkehrer kommt
Es sei dabei nicht nötig, dass der Kläger persönlich den Termin mit einem Kaminkehrer wahrnehme. Das könne auch ein Dritter. Dass Corona kommendes Jahr weniger gefährlich sei, sei nicht sicher. Bei "eigens unternommenen Reparaturversuchen mit Tesa und Gewebeband" bestünden erhebliche Gefahren der Brand- und Betriebssicherheit. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sei nicht gegeben, da dieses nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz eingeschränkt sei.
Auf Anfrage teilt das Verwaltungsgericht mit, dass die Klage des Mannes abgewiesen wurde. Er muss also die Arbeiten beauftragen, oder es kommt möglicherweise zur Ersatzvornahme durch den Schornsteinfeger, womöglich mit Hilfe eines Schlüsseldienstes.