In seiner Sitzung im Oktober 2020 hatte der Gemeinderat auf dringende Empfehlung des Ingenieurbüros Rainer Martin beschlossen, die Heizungsanlage im Feuerwehrhaus zu sanieren. Der vorhandene Ölheizkessel soll gegen eine Öl-Brennwertanlage ausgetauscht und der Öltank saniert werden. Nun entschied der Gemeinderat über die Vergabe. Die Kosten für die neue Brennwertanlage liegen bei ungefähr 60 000 Euro brutto, die Kosten für die Sanierung des Öltanks belaufen sich auf ungefähr 11 000 Euro brutto.
Im Rahmen der Sanierung der Aalbachtalhalle wurde im vergangenen Jahr ein Teil der Fenster ausgetauscht. Nun hat sich herausgestellt, dass weitere Fenster erneuert werden müssen. Die Kosten hierfür liegen bei ungefähr 21 500 Euro brutto. Mit dem Austausch der Fenster wird die Firma Bolch beauftragt, die auch die anderen Fenster getauscht hatte.
Einen Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle in Systembauweise in der Remlinger Straße nahmen die Gemeinderäte zur Kenntnis. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans und muss deshalb nicht vom Gemeinderat genehmigt werden.
Dem Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Finkenflug 27 und den notwendigen Befreiungen aufgrund von Abweichungen zum Bebauungsplan erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung. Die Abweichungen betreffen die Höheneinstellung des Wohnhauses, die Dachform, Dachneigung und Dachdeckung.
Die Beratung über eine Bauvoranfrage zur Eröffnung eines Reifenservices mit Kfz-Teilehandel und Smartreparatur (Ausbesserung von Klein- und Bagatellschäden) in der Garage des Hauses Seegrabenweg 6 vertagte der Gemeinderat, da die vorliegenden Informationen unzureichend sind.
Zu klären sind insbesondere folgende Punkte: Der geplante Standort ist bauleitplanerisch dem Dorfbereich zuzuordnen. Hier sind nur Vorhaben zulässig, die dem Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dienen. Bezweifelt wird, dass es sich bei dem geplanten Betrieb um einen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieb handelt. Des Weiteren sieht Gemeinderat einen gewissen Platzbedarf für Maschinen und Geräte, Lagerhaltung der gehandelten Teile und für das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen bis zum Abschluss der Arbeiten.
Die genaue räumliche Planung hierzu ist aus der Bauvoranfrage nicht ersichtlich und es kann deshalb aktuell nicht bewertet werden, ob der vorhandene Platz ausreicht. Außerdem muss geklärt werden, ob die geplanten Dienstleistungen immissionsschutzrechtlich problematisch sein können (Arbeitslärm, Abfall, Abwasser, Lieferverkehr). Nachbarschaftsunterschriften liegen bisher nicht vor.