Wie die Stadt Gemünden möchte auch die Jagd- und Schäfereigenossenschaft (JSG) Hofstetten verhindern, dass auf der Hofstettener Mainseite ein Vorranggebiet für Sand- und Kiesabbau ausgewiesen wird. Vor diesem Hintergrund übergab am Mittwoch Vorsitzender Christian Bartel gemeinsam mit Reiner Mehrlich im Gemündener Rathaus ein Widerspruchsschreiben an Bürgermeister Jürgen Lippert, hinter dem 226 Bürger mit ihren Unterschriften stehen.

Lippert versprach, den Widerspruch der JSG zusammen mit der städtischen Stellungnahme und zwei bis drei weiteren bei der Stadt eingegangenen privaten Einwendungen spätestens am Donnerstag an den zuständigen regionalen Planungsverband Würzburg weiterzuleiten.
Welches die Argumente der Gegner sind
Die Argumente der JSG gegen das geplante Vorranggebiet decken sich weitgehend mit denen der Stadt. Unter anderem werden genannt: Verlust von 34 Hektar wertvoller Landwirtschafts- und Jagdfläche, das bis zur Kreisstraße reichende Überschwemmungsgebiet, nachgewiesene Bodendenkmäler sowie Jagd- und Brutgebiet von Milan, Wanderfalke, Graureiher und Bussard.
Alles in allem würde Sand- und Kiesabbau im Mainuferbereich bei Hofstetten laut JSG zur Auflösung der Genossenschaft und damit zum Wegfall von Einnahmen führen, die bislang für den Unterhalt des Wald- und Flurwegenetzes verwendet würden. Kritik übt die JSG in ihrem Schreiben auch daran, dass über das vorgesehene Vorranggebiet im Vorfeld weder Grundstücksbesitzer noch Jagdgenossenschaft und Öffentlichkeit informiert worden seien.
Bürgermeister: Abbau von Sand und Kies käme nicht sofort
Wie Bartel und Mehrlich hofft auch Bürgermeister Lippert, dass es gar nicht erst zu einem Vorranggebiet kommt. Doch selbst wenn, bedeute dies noch nicht, dass dort tatsächlich Sand und Kies abgebaut werde. Denn zuvor, so Lippert, müsse ein umfangreiches Genehmigungsverfahren mit Anhörung aller Träger öffentlicher Belange durchlaufen werden.

Zudem gab der Bürgermeister zu bedenken, dass die infrage kommenden Grundstücke allesamt in privater Hand seien und die Eigentümer vor einem Abbau entweder verkaufen oder sich damit einverstanden erklären müssten.