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Lohr: Wie ein Käferfeuer die Feuerwehr auf Trab hielt

Lohr

Wie ein Käferfeuer die Feuerwehr auf Trab hielt

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    Symbolbild Feuer.
    Symbolbild Feuer. Foto: Matthias Endriß

    Vorvergangenen Samstag rückte zu einem Feuer mit von Borkenkäfern befallenem Holz in der Lohrer Lindig-Siedlung dreimal die Feuerwehr und zweimal die Polizei an. Im Pressebericht schrieb die Polizei nur von einem Einsatz. Dabei habe der Verursacher am 18. Mai gegen 21 Uhr frisch geschlagenes Käferholz auf seinem Grundstück verbrannt. Weiter hieß es: "Auf Grund des nassen Holzes legte sich beißender Rauch über das Siedlungsgebiet. Die verständigten Polizeibeamten untersagten das weitere Abbrennen und erstatteten eine Bußgeldanzeige gegen den Luftverschmutzer."

    Das erste Mal rückte die Lohrer Feuerwehr laut ihrer Einsatzliste mit 17 Mann und drei Autos am Samstagmorgen um 10.19 Uhr aus, um 13.09 Uhr mit acht Mann und zwei Fahrzeugen. Abends um 20.55 Uhr machten sich noch einmal acht Feuerwehrleute auf dem Weg zu dem Feuer. Jedes Mal wurde sie alarmiert, weil jemand Rauch gesehen hatte. Beim ersten Einsatz war von einer über dem Talkessel sichtbaren Rauchsäule die Rede. Die Feuerwehr meldete jeweils ein "bewachtes Gartenfeuer" – "kein Eingreifen erforderlich". Der Besitzer sei aufgeklärt worden.

    Feuerwehr rückt immer aus, wenn Feuer gemeldet wird

    Lohrs Feuerwehrkommandant Clemens Kracht sagt, dass die Leitstelle bei einer Benachrichtigung durch die Bevölkerung die Feuerwehr alarmiere, weil sie ja nicht wisse, ob es sich um ein angemeldetes Feuer handele oder nicht. Der Kommandant könne dann entscheiden, ob die Feuerwehr ausrücke, aber da die Ortsangaben oft ungenau seien, entscheide sich der Kommandant in der Regel für einen Einsatz. Wenn wirklich etwas wäre und die Feuerwehr wäre nicht ausgerückt, müsste er sonst den Kopf dafür hinhalten. Kracht: "Warum sollte ich als Kommandant das Risiko auf mich nehmen?" Zu einem der Einsätze in der Lindig-Siedlung sagt Kracht: "Es hat wirklich ausgesehen wie ein Waldbrand." Abends dann habe es "mächtig gequalmt".

    Christoph Kirchner vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Karlstadt erklärt, dass Feuer im Wald oder bis zu 100 Meter davon entfernt normalerweise eine Erlaubnis bräuchten. Dies gelte jedoch nicht für Waldbesitzer. Im Fall des Feuers in der Lindig-Siedlung betrug der Abstand zum Wald etwa 50 Meter. Natürlich, so Kirchner, müsse immer eine entsprechende Sorgfalt gewahrt sein und das Feuer bewacht werden. Außerdem gelte die Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung, wo etwa geregelt ist, dass ein solches Feuer nur an Werktagen von 6 Uhr bis 18 Uhr zulässig ist. Die Stadt Lohr und das Landratsamt verschicken auf Anfrage Informationsblätter, wo diese Informationen noch einmal nachzulesen sind.

    Käferholz zu verbrennen kann sinnvoll sein

    Zu Käferholz sagt Christoph Kirchner, dass es sinnvoll sein kann, dieses zu verbrennen. "Der Normalfall ist, man verbrennt es auf der Fläche, wo es anfällt." Generell könne man befallenes Holz auch aus dem Wald schaffen, 500 Meter weg von Nadelbäumen. Möglich sei auch das Entrinden. Bei stark befallenem Holz bestehe womöglich die Gefahr, dass beim Transport durch den Wald die Rinde mitsamt den Käfern abfalle und diese sich weiterentwickeln können.

    Probleme mit dem Borkenkäfer gebe es derzeit "landauf, landab", Fichtenbestände im gesamten Landkreis Main-Spessart seien betroffen, sagt Kirchner. Durch die kühle Witterung ruhe die Käferentwicklung gerade etwas, aber bei wärmerem Wetter setze sie wohl wieder ein. Das AELF überlege, die Warnstufe von Gelb auf Rot hochzustufen.

    Zig Gesetze zu beachten

    Auf Anfrage der Redaktion sagt Stefan Preisendörfer, stellvertretender Dienststellenleiter der Lohrer Polizei, dass sie in Sachen des Käferholzfeuers am Samstag dem Landratsamt eine Anzeige in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zuleite. Ob tatsächlich ein Bußgeld fällig werde, entscheide das Landratsamt. Aus Sicht der Polizei waren die starke Rauchentwicklung, die die Lindig-Siedlung betroffen hat, und die Nähe zur Ortsbebauung ausschlaggebend. Das Feuer möge zwar auf einem landwirtschaftlichen Grundstück stattgefunden haben, aber die Polizei rechne dieses aufgrund der Nähe zur Ortsbebauung. Eine Erlaubnis habe der Verursacher nicht vorgezeigt, so die Polizei.

    Stefan Preisendörfer rät, dass man sein Vorhaben Ämtern gegenüber vorher umfassend beschreiben solle, um nicht doch hinterher Probleme zu kriegen. Denn bei einem Feuer wie diesem seien neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz etwa das bayerische Waldgesetz, die Verordnung über die Verhütung von Bränden sowie die Bundesimmissionsschutzordnung zu beachten.

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