Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Marktheidenfeld
Icon Pfeil nach unten

Uettingen: Wie umgehen mit Anträgen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen?

Uettingen

Wie umgehen mit Anträgen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen?

    • |
    • |

    In der ganzen Region entstehen Windkraftanlagen und Photovoltaikfreiflächen. Auch bei der Gemeinde Uettingen schlagen immer wieder Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FA) auf. Damit Bürgermeister Edgar Schüttler hier entsprechende Auskunft geben kann, war das Gremium in der jüngsten Gemeinderatssitzung gefragt.

    Grundsätzlich, so Schüttler, sei die Aufstellung von Bauleitplänen ureigenste Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch von Dritten bestehe hierzu nicht. Es obliegt daher der Gemeinde, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde festlegen, wo sie PV-FA zulassen möchte oder nicht. Ausnahme bestehe allerdings für PV-FA längs von Autobahnen bis zu einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand. Diese Bauvorhaben gelten als privilegiert und benötigen keine Bauleitplanung.

    Gemeindetag gibt Empfehlungen für geordnete Planung

    Der Bayerische Gemeindetag gab den Gemeinden Empfehlungen für eine geordnete Planung beim Umgang mit PV-FA. In den Leitlinien zur Schaffung eines Konzeptes für Uettingen sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Das Gremium sollte sich Gedanken machen, welche Flächen geeignet sind. In welchem Umfang möchte die Gemeinde solche Flächen haben? Werden Einnahmen für die Gemeinde und damit der gesamten Bevölkerung erzielt oder nur einzelner Privater? Es sollte die vorhandene Boden- und Flächenstruktur genau betrachtet werden. Hier könnten verschiedene Kriterien einbezogen werden: Die Gesamtfläche für PV-FA im Gemeindegebiet im Verhältnis zur gesamten Fläche. Die Bonität (Wertzahl der Ackerflächen). Die Gesamtgröße der PV-Freiflächenanlagen. Auch der direkte Sichtbereich zur Wohnbebauung sollte in das Konzept mit einfließen, um zeitnah ein Konzept für die weitere Vorgehensweise zu erstellen.

    Zur Einrichtung eines geplanten Baulagers hat die TransnetBW GmbH als Trägerin des Projekts "Südlink" beim Landratsamt Würzburg als untere Denkmalschutzbehörde einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis eingereicht. Das Grundstück liege in einem Bereich, in dem ein Bodendenkmal zu vermuten oder anzunehmen ist und für die Lagerfläche Bodenabtragungen und Aufschotterungen erfolgen sollen. Hierfür sei eine entsprechende denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Da sich das Grundstück in Privatbesitz befindet, habe die Gemeinde keine näheren Kenntnisse. Bedenken oder Einwendungen sind aus Sicht des Gremiums nicht gegeben.

    Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens für die beantragte Grabungserlaubnis zur Errichtung eines Baulagers keine Bedenken oder Einwendungen zu erheben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden