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Himmelstadt: Wie viele Angeln sind erlaubt? Angler hatte am Main gleich drei Angeln und stand wegen Fischwilderei vor Gericht

Himmelstadt

Wie viele Angeln sind erlaubt? Angler hatte am Main gleich drei Angeln und stand wegen Fischwilderei vor Gericht

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Franziska Kraufmann (dpa)

    Angeln entspannt – doch manchmal gibt es auch Ärger. Ein 57-jähriger Kraftfahrer musste sich wegen zu vieler Angeln und lebendem Köder vor Gericht verantworten.

    Anfang Juli 2023 hatte er seinen Schwager ein Stück unterhalb der Himmelstadter Staustufe zum Angeln mitgenommen. Der beliebte Platz am Mainufer ist auch der Polizei bekannt, eine Streife entschloss sich zu einer Kontrolle. Zwei Angler, zwei Angeln in einem Rutenständer, eine dritte habe der Angeklagte in der Hand gehalten, schilderte einer der Polizisten. So wäre es unproblematisch, tatsächlich war es aber nur ein Angler mit Fischereischein und Angelkarte und ein Zuschauer.

    Am Main zwischen Veitshöchheim und Harrbach, sind Anglern nur zwei Angeln im Fluss erlaubt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, gleichzeitig drei Angeln benutzt zu haben, und davon eine mit einem lebenden Köderfisch. Zur Fischwilderei kam somit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wegen Quälen lebender Wirbeltiere.

    Richterin und Anwälte lernten Angelfakten

    Der Angler bestritt das. Er schilderte der Richterin, mit den zwei Angeln im Rutenständer habe er Karpfen fangen wollen, ohne Erfolg. Die dritte kleine Angel habe er nur aus der Tasche genommen, um später einen Köderfisch zu fangen. Damit habe er später, in der Dämmerung, auf Raubfisch angeln wollen.

    In der Verhandlung lernten die Richterin, die Staatsanwältin und auch der Verteidiger des Mannes einiges übers Angeln. Etwa, dass die Haken mit Ködern für Karpfen dank schwerer Bleigewichte auf dem Grund das Maines lagen. Der Fischereiberechtigte – er vergibt die Angelkarten für die Koppelstrecke, bestätigte, dass der Platz in Sichtweite des Auslasses des Wasserkraftwerkes der Staustufe ein guter Platz sei, um auf Raubfische zu gehen. Dort Karpfen zu fangen, wäre eher eine Ausnahme. Angeln von Köderfischen sei kein Problem, sobald man sie aus dem Wasser zieht, müsse man sie aber töten.

    Die Strategie des Verteidigers lag zunächst in der Behauptung, die Polizisten hätten aus der Entfernung gar nicht sehen können, ob von der dritten Angel eine Schnur in den Main führte. Dem Fischereibeauftragten ließ er die Aussage seines Mandanten untermauern, zusätzlich zu den zwei Angeln im Ständer mit einem (leichten) Schwimmer zu angeln, ginge nicht, weil sich die Schnüre im turbulent strömenden Wasser verheddern würden.

    Unstimmigkeiten der verschiedenen Aussagen

    Die Zeugenaussage des Polizisten relativierte das allerdings. Als er und sein Kollege an die beiden Männer herantraten, habe der Angeklagte erschrocken gewirkt und die Angel, deren Rute er in der Hand hielt, schnell aus dem Wasser gezogen. Der Polizist war sich sicher, dass er einen zappelnden, lebenden Fisch daran sah. Als er sich dem anderen Mann zuwandte, habe er es hinter sich platschen gehört und die Angel sei leer gewesen. Daraufhin habe er Anzeige erstattet und die Koppelstreckenkarten beschlagnahmt, das sei üblich. Fotos von der Kontrolle zeigten allerdings, dass die dritte Route zusammengeschoben auf der Erde lag.

    Auch der Schwager des Anglers war als Zeuge geladen, Richterin Kristina Heiduck fragte vor seiner Anhörung, wie das Verfahren weitergehen soll. Der Verteidiger verwies da auf die Ungereimtheiten in der Beweiskette und regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Dem konnte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zustimmen, der Angler muss nun 600 Euro an das Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken bezahlen. Der ursprüngliche Strafbefehl lautete auf 750 Euro, allerdings kommen zur Geldauflage das Anwaltshonorar und eventuell die Verfahrenskosten.

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