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Wiesenfeld: Wiesenfelder Schilderwald rund um den Tennisclub: Warum in zwei Straßen 23 Mal auf das Halteverbot hingewiesen wird

Wiesenfeld

Wiesenfelder Schilderwald rund um den Tennisclub: Warum in zwei Straßen 23 Mal auf das Halteverbot hingewiesen wird

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    Schon einige Tage vor dem can-Cup 2023 in Wiesenfeld weist ein Schilderwald auf das absolute Halteverbot in der Schönrainstraße und dem Mühlweg hin.
    Schon einige Tage vor dem can-Cup 2023 in Wiesenfeld weist ein Schilderwald auf das absolute Halteverbot in der Schönrainstraße und dem Mühlweg hin. Foto: Felix Hüsch

    "Eine Straße, viele Schilder, ja das ist eine Allee!" Für diesen leicht umgedichteten Ohrwurm könnten derzeit zwei Straßen in Wiesenfeld bei manchen Anwohnern sorgen. Insgesamt 23 Halteverbotsschilder säumen seit einigen Tagen die Schönrainstraße und den Mühlweg. "Rettungsweg: Ab 26.08. 8h" lautet die Aufschrift. Anlass für diesen Schilderwald ist der can-Cup, ein Gedächtnisturnier mit einem Mix aus Beachvolleyball, Tennis und Party, der am 26. und 27. August zum 18. Mal auf dem Gelände des Tennisclubs Wiesenfeld stattfindet.

    Rund um die Anlage des Vereins wurden die Hauptzufahrtsachsen nun mit zahlreichen Hinweisen auf ein absolutes Halteverbot ausgestattet. Zwischen den beidseitig platzierten Schildern liegen teilweise nur wenige Meter. Mit dem Auto wird der Weg durch Schönrainstraße und Mühlweg dieser Tage fast schon zum Slalom. Sind wirklich so viele Schilder notwendig und waren es in den vergangenen Jahren nicht deutlich weniger als 23?

    Anwohner, Teilnehmer und Besucher sollen von Maßnahme profitieren

    Angeblich nicht. "Die Anzahl der Schilder entspricht im Großen und Ganzen der aus den Vorjahren", wie der geschäftsführende Beamte von Karlstadt, Uli Heck, auf Nachfrage dieser Redaktion per Mail mitteilte. Die Maßnahme sei wie in den Vorjahren dazu da, im Gefahrenfall die Anfahrtswege für Rettungswägen, Feuerwehr oder Polizei freizuhalten.  

    Ein absolutes Halteverbot sei dabei aus zweierlei Gründen wichtig. Erstens sollen Anwohner an den beiden Tagen trotz Großveranstaltung problemlos Zugang zu ihren Häusern und Wohnungen haben. Zweitens soll auf diese Weise Teilnehmenden und sonstigen Besuchern der Veranstaltung eine ungehinderte An- und Abreise ermöglicht werden.

    Die verkehrsrechtliche Grundlage für die Beschilderung sei der Sichtbarkeitsgrundsatz. Die Anzahl der Schilder und deren geringer Abstand voneinander gehe ebenfalls auf eine bestimmte Regelung zurück. "Die Verbotszeichen sind an Kreuzungen und Einmündungen zu wiederholen, wenn das Haltverbot fortbesteht", so Heck.

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