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Eußenheim: Windpark Eußenheim: Erweiterung wird konkreter

Eußenheim

Windpark Eußenheim: Erweiterung wird konkreter

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    Knapp zwei Jahre ist es her, dass bei einem Ortstermin über Standorte neuer Windräder geurteilt wurde. Möglichst waldschonend sollen diese am Waldrand platziert werden, das wurde damals beschlossen. Nun sind Eußenheims Gemeinderäte und Bürgermeister Achim Höfling einen entscheidenden Schritt weitergekommen: Die Inhalte des Pachtvertrags mit der Betreibergesellschaft GP Joule konnten beschlossen werden. Elf Windkraftanlagen stehen schon seit über zehn Jahren auf Gemeindegebiet, in Zusammenarbeit mit GP Joule sollen drei oder vier weitere südlich von Hundsbach dazu kommen.

    Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Laufzeit von 25 Jahren vor, welche durch GP Joule zwei Mal um je fünf Jahre verlängert werden kann. Die Standorte der drei am Waldrand geplanten Windräder wurden auf einen Korridor von 70 Metern genau festgelegt. Grund für den Spielraum ist die mögliche Entdeckung von Bodendenkmälern, die eine leichte Standortverschiebung in Richtung Wald rechtlich notwendig machen würde. Das gilt es allerdings zu vermeiden: Schließlich wurde sich 2022 darauf geeinigt, von Waldrodung abzusehen. Eine vierte Windenergieanlage soll planmäßig in Nähe einer Wegkreuzung im Wetterbrunnholz bei Hundsbach errichtet werden.

    Kündigungsrechte strikt festgelegt

    Um zu verhindern, dass GP Joule sich mit dem Pachtvertrag nur das Gelände sichert und den Bau von Windrädern weit hinauszögert, sind im Vertrag strikte Kündigungsrechte festgelegt. Ein solches Ausnutzen der Betreibergesellschaft hält Bürgermeister Höfling zwar für sehr unwahrscheinlich, trotzdem gilt es, sich abzusichern. Wenn nach zehn Jahren keine Inbetriebnahme stattfindet, kann GP Joule noch um zwei Jahre für jährlich 200.000 Euro verzögern, dann ist die Frist allerdings abgelaufen. Auch von anderer Seite könnte das Projekt theoretisch noch scheitern: Stellt sich der Betrieb als nicht wirtschaftlich heraus, beispielsweise durch behördliche Auflagen oder einen fehlenden Stromanschlusspunkt, hat GP Joule das Recht zu kündigen.

    Die Gesamtvergütung, bestehend aus Stromerlösen und zusätzlichen Einnahmen wie Abschalteentgelten oder Emissionszertifikaten, hängt von einem wichtigen Faktor ab: Werden es drei oder vier neue Windräder? Für beide Szenarien gibt es schon eine Einigung: Bei drei Windenergieanlagen ist in den ersten zehn Jahren bei 14 Prozent Vergütung mit mindestens 495.000 Euro jährlich zu rechnen, anschließend steigt der prozentuale Gewinnanteil auf 15 oder 16 Prozent. Werden es schlussendlich vier Windräder, sind bei einer Vergütung von 16 Prozent mindestens 547.500 Euro möglich, später steigt der Prozentsatz auf 17 oder 18 Prozent. Von der tatsächlichen Vergütung fließen 70 Prozent in die Gemeindekasse, die übrigen 30 Prozent teilen sich die privaten Eigentümer der umliegenden Grundstücke.

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