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Marktheidenfeld: Wonnemar Marktheidenfeld: Bekommt die Stadt durch einen Formfehler im Pachtvertrag das Bad zurück?

Marktheidenfeld

Wonnemar Marktheidenfeld: Bekommt die Stadt durch einen Formfehler im Pachtvertrag das Bad zurück?

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    Wann endlich gibt es klare Verhältnisse beim Wonnemar in Marktheidenfeld? Das Landgericht Würzburg ist in die Hauptverhandlung eingestiegen.
    Wann endlich gibt es klare Verhältnisse beim Wonnemar in Marktheidenfeld? Das Landgericht Würzburg ist in die Hauptverhandlung eingestiegen. Foto: Silvia Gralla

    Das Landgericht Würzburg ist am Dienstag zur Frage der Rückgabe des Marktheidenfelder Freizeitbads Wonnemar an die Stadt in die Hauptverhandlung eingestiegen. Ein Urteil gab es nicht, dafür jedoch Hinweise der Richterin, die die Position der Stadt stärken. Das Fazit von Klaus Tappmeier, dem Anwalt der Stadt Marktheidenfeld, war jedenfalls positiv. "Mehr war heute nicht zu bekommen", sagte er.

    Viele Zuschauer waren in den Sitzungssaal im Würzburger Justizgebäude gekommen, darunter Bürger und Stadträte aus Marktheidenfeld. Die Stadt ist in diesem Verfahren der Kläger. Tappmeier wurde unterstützt von Bürgermeister Thomas Stamm und Kämmerin Christina Herrmann. Die beklagte Partei ist die "0815 Men & Sta GmbH", die von Rechtsanwalt Berthold Straetmanns vertreten wurde. Mit dabei war auch Geschäftsführer Volker Scheerer.

    Die Verhandlung dauerte sechs Stunden. Das lag daran, dass nicht nur die Frage der Rechtmäßigkeit des Pachtvertrags der Interspa-Besitzgesellschaft mit "0815 Men & Sta", die der Stadt den Zugriff auf das Bad verweigert, verhandelt wurde. Zugleich lag auch ein Antrag der Stadt auf einstweilige Verfügung gegen "0815 Men & Sta" vor. Die Stadt Marktheidenfeld befürchtet große Schäden im Bad, da es ihrer Ansicht nach durch die Schließung nicht fachgerecht gepflegt werde. Unter anderem wurde Ende September das Wasser wieder aus den Becken abgelassen, am Wochenende vor der Verhandlung aber teilweise wieder eingelassen.

    Anwalt der Stadt wirft der Gegenseite vor, das Wonnemar als Geisel zu nehmen

    Zunächst aber zum ersten Teil der Verhandlung. Die vorsitzende Richterin fragte erneut, wie das in einem Zivilprozess üblich ist, ob nicht doch noch ein Vergleich möglich sei. Da prallten die bekannten Positionen aufeinander. Anwalt Straetmanns machte deutlich, dass seine Partei einem Vergleich, so wie er schon im Sommer dieses Jahres mit ihm ausgehandelt war, nur noch dann zustimmen könne, wenn es ein Gesamtpaket gebe. Auch die Fragen der gegenseitigen Ansprüche und Entschädigungen müssten gelöst werden.

    Im April wurden einige Becken im Wonnemar wieder mit Wasser befüllt, im September wurde es wieder abgelassen, kurze Zeit später wieder befüllt. Ob dieses Hin und Her für Schäden an den Fliesen sorgt, war auch Thema in der Verhandlung vor dem Landgericht.
    Im April wurden einige Becken im Wonnemar wieder mit Wasser befüllt, im September wurde es wieder abgelassen, kurze Zeit später wieder befüllt. Ob dieses Hin und Her für Schäden an den Fliesen sorgt, war auch Thema in der Verhandlung vor dem Landgericht. Foto: Silvia Gralla (Archivfoto)

    Doch da liegen die Vorstellungen weit auseinander. Tappmeier warf der Gegenseite daher Erpressung vor. Interspa gebe das Bad nicht heraus, um ihre Forderungen durchzusetzen, dabei habe das Unternehmen die Pflicht, das Bad zu betreiben. Dieser Pflicht komme Interspa aber nicht nach und die Stadt verlangt daher Entschädigungen. Den Vorwurf der Erpressung wies wiederum Straetmanns vehement zurück.

    Im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stand daher der Pachtvertrag, mit dem die Interspa-Besitzgesellschaft die Rechte auf ihre Betriebsgesellschaft, die heutige "0815 Men & Sta GmbH, verlagerte. Dieser Pachtvertrag verhinderte bislang die Rückgabe des Bads nach dem gewonnenen Prozess im Dezember 2023 vor dem Obersten Landesgericht in München, denn angeklagt wurde dabei die Interspa-Besitzgesellschaft. Diese sagte aber, die Rechte am Betrieb des Bades seien gar nicht bei ihr, sondern an "0815 Men & Sta" vergeben worden. Daher könne die Besitzgesellschaft nicht den Schlüssel für das Bad an die Stadt übergeben. 

    Nachtrag zum Pachtvertrag schloss eine Kündigung bis 2042 aus

    Dazu muss man wissen, dass der Pachtvertrag zwischen der Interspa-Besitzgesellschaft und der Interspa-Betriebsgesellschaft (heutige "0815 Men & Sta") aus dem Jahr 2012 ist. Er lief über drei Jahre und ist seitdem jährlich kündbar. Doch ein Nachtrag aus dem Jahr 2021 besagt, dass die Betriebserlaubnis für das Bad für die heutige "0815 Men & Sta" bis zum Jahr 2042 verlängert wird. Die Möglichkeit der jährlichen Kündigung wurde aufgehoben.

    Ist dies rechtens? Dies gilt es nun in der Hauptverhandlung zu klären. Tappmeier legte dar, dass nach Ansicht der Stadt das ganze Konstrukt von Interspa so angelegt sei, dass nach der Heimfallerklärung der Stadt die Besitzgesellschaft bewusst geschwächt wurde. So sollte das Bad vor dem Zugriff der Stadt geschützt werden. Der Anwalt der Gegenseite wiederum widersprach. Straetmanns sagte, dass Interspa sich damals gar nicht vorstellen konnte, vor dem Schiedsgericht zu verlieren. Den vom Amtsgericht verurteilten Betrug bei den Abwassergebühren spielte er als Nichtigkeit herunter.

    Tappmeier: Durch Einstieg des Investors sollten Corona-Hilfen fließen

    Tappmeier warf der Gegenseite wiederum vor, das Bad nicht zu betreiben, obwohl dies ihre Pflicht wäre. Mit der Übernahme des Investors AIM-Spa Deutschland ist es nach Ansicht von Tappmeier auch nur um das Abschöpfen von Corona-Mitteln gegangen. Dies lasse auch die Teileröffnung mit dem Saunabereich in diesem Juli in einem anderen Licht erscheinen. Denn zum 30. September 2024 sei die Schlussrechnung für die Corona-Hilfen fällig gewesen.

    Entscheidend aber ist die Frage, ob der Nachtrag des Pachtvertrags aus dem Jahr 2021 rechtmäßig ist.  Tappmeier sieht darin einen Formfehler und sieht sich in dieser Einschätzung vom Gericht bestätigt. Demnach müsse der Nachtrag klar und deutlich die Pflichten, Geltungsbereiche und Kündigungsfristen benennen. Dies sei nicht der Fall. Daher greift seiner Meinung nach die ausgesprochene Kündigung des Pachtvertrags zum 17. Dezember 2024. Die Stadt hätte dann ihr Bad zurück. Das Gericht will sich darüber beraten, das Ergebnis wird am 20. Dezember verkündet.

    Wonnemar-Betreiber hat kurz vor der Verhandlung die Becken wieder gefüllt

    Im zweiten Teil der Verhandlung ging es um die von der Stadt angestrebte einstweilige Verfügung, da nach Ansicht der Stadt das Bad aufgrund der Schließung nicht ordnungsgemäß gepflegt wird. Jüngster Auslöser war die Nachricht, dass nach der Schließung des Saunabetriebs in diesem September auch das Wasser im Nicht-Schwimmerbecken und Schwimmerbecken wieder abgelassen wurde. Die Stadt forderte den Einsatz eines Sequesters, der als unabhängiger Dritter während des Rechtsstreits den Betrieb des Bades übernimmt. Denn die "o815 Men & Sta GmbH" ist dazu nach Ansicht der Stadt weder gewillt noch in der Lage.

    Wie aber in der Verhandlung bekannt wurde, hat "0815 Men & Sta" am vergangenen Wochenende die Becken wieder mit Wasser befüllt. Auch wenn dies sehr kurzfristig erfolgt ist, sieht das Gericht die Forderung der Stadt erfüllt und es gebe daher keinen ausreichenden Grund, einen so schweren Schritt wie die Einsetzung eines Sequesters anzuordnen.

    Gericht verkündet am 3. Dezember, wie Schäden im Bad vermieden werden sollen

    Die Frage war dann aber, ob es mit dem Befüllen der Becken getan sei. Sachverständige wurden gehört, die erklärten, dass bei stehendem Wasser die Verkeimung der Rohrleitungen droht. Zudem gebe es im Saunabereich das Abkühlbecken, Tretbecken und Warmbecken und auch das Kinderplanschbecken, die ebenfalls befeuchtet werden oder im Wasser stehen müssen, damit sich die Fliesen nicht lösen. Die Richterin fragte, was schlimmer sei: Die Gefahr der Verkeimung durch stehendes Wasser oder die Gefahr des Abplatzens von Fliesen aufgrund einer ungenügenden Bewässerung.

    Erschwert wird das alles, da die Pumpen für die Chlorierung ausgefallen sind und nach Auskunft von Straetmanns frühestens mit Beginn des neuen Jahres wieder instand gesetzt werden können. Für Tappmeier ist das ganze wiederum ein Beweis dafür, dass ein Bad betrieben werden muss, damit keine Schäden entstehen. Auch hier will das Gericht in Beratung gehen und am 3. Dezember verkünden, welche Pflichten der Betreiber hat, um Schäden zu vermeiden.

    Anm. der Redaktion: In einer früheren Version stand, dass der Verkündungstermin für das Verfahren der einstweiligen Verfügung am 4. Dezember ist. Der Termin findet jedoch am 3. Dezember statt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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