Beim Freizeitbad Wonnemar ist weiter keine Einigung in Sicht, dabei hatte es laut dem Rechtsanwalt der Stadt Marktheidenfeld, Klaus Tappmeier, in den vergangenen Wochen intensive Verhandlungen mit der Interspa GmbH gegeben. "Diese sind aber gescheitert, das ist sehr enttäuschend", sagt er am Telefon auf Anfrage der Redaktion und gibt sich gleichzeitig kämpferisch. "Jetzt müssen wir das machen, was wir am besten können, nämlich Prozesse gewinnen."
Dabei habe es eine Zeitlang sehr gut ausgesehen, dass ein Vergleich gelingt, so Tappmeier. Mit den Rechtsanwälten der Gegenseite sei sich die Stadt einig gewesen. Auf 420.000 Euro habe man sich als Kaufpreis verständigt, den die städtische Marktheidenfelder Bäder GmbH zahlen soll. Mit dieser Summe wäre zum einen die Übernahme des Inventars abgedeckt, zum anderen auch die Investitionen bezahlt, die die Betriebsgesellschaft "0815 Men & Sta" in diesem Jahr geleistet hat, um das Bad wieder in Betrieb zu nehmen. Bekanntlich wurde im Notbetrieb der Saunabereich im Juni wieder geöffnet.

Stadtrat hat zugestimmt
Auch der Marktheidenfelder Stadtrat hatte in nichtöffentlicher Sitzung diesem Vergleich zugestimmt. Es war laut Tappmeier sogar schon eine Betriebsversammlung für die Wonnemar-Mitarbeiter für den 30. August angesetzt, auf denen ihnen der Arbeitgeberwechsel angekündigt werden sollte, denn diesen sollten die Mitarbeiter nicht aus der Zeitung erfahren. Doch die Betriebsversammlung wurde kurzfristig abgesetzt.
Es gab einen Rückzieher der Wonnemar-Gruppe, denn auch die Frist Freitag, 6. September, beim Landgericht Würzburg verstrich ohne Zustimmung zum Vergleich, den die Stadt dem Gericht vorgelegt hatte. Stattdessen sind laut Tappmeier schriftlich wieder Forderungen erhoben worden, die den vorher mit den Anwälten ausgehandelten Vergleich platzen ließen. "Wir haben wieder eine Menge Zeit verloren", so Tappmeier, der jetzt den rechtlichen Weg als den einzigen ansieht, der eine Lösung bringt.

Von einem Rückzieher will allerdings Berthold Straetmanns nicht sprechen, auch nicht von einem Scheitern der Verhandlungen. Er ist der Anwalt der "Betriebsgesellschaft 0815 Men & Sta". Es gebe allerdings noch Klärungsbedarf, meint er. "Dafür haben wir um einen Aufschub von 14 Tagen gebeten." Denn es gebe das große Interesse seiner Mandanten, auch die Fragen der Entschädigung aufgrund des Heimfalls zu regeln und die gesamte Situation zu bereinigen. Straetmanns bezeichnete die bisherigen Gespräche als konstruktiv. "Bei gutem Willen wäre es daher möglich, ein Gesamtpaket zu schnüren", sagt er.
"Vergiftetes Angebot"
Tappmeier wiederum sieht darin ein "vergiftetes Angebot" und betont, dass es bislang bei der Frage der Entschädigung so unterschiedliche Vorstellung gegeben habe, sodass aus seiner Sicht die Forderung nach einem Gesamtpaket nur als Absage des ausgehandelten Vergleichs zu verstehen ist. Zudem seien Fragen von Entschädigungen, Schadensersatzforderungen oder Architektenrechte nicht Gegenstand des Verfahrens am Landgericht Würzburg. Es geht nur um die Frage, ob die Betriebsgesellschaft "0815 Men & Sta" zu Recht im Bad ist und die Stadt Marktheidenfeld einen Anspruch auf Herausgabe hat. Tappmeier sieht da die Stadt klar im Recht und meint, dass die Stadt "guten Willen" zeige, denn sie habe für das Inventar einen guten Preis geboten.
Ebenfalls ausgeklammert vom Vergleich waren die Ansprüche der Stadt, die ihr aufgrund des Abwasserabgabenbetrugs entstanden sind. Wie berichtet war im Oktober 2022 ein Verantwortlicher der Wonnemar-Gesamtgesellschaft in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Gemünden rechtskräftig verurteilt worden, da die Becken mit Wasser vorbei an der Wasseruhr aufgefüllt wurden. Der Schaden durch die entgangenen Abwasserabgaben wurde damals von der Staatsanwaltschaft auf 80.000 Euro geschätzt.

Wie geht es weiter? Das Landgericht Würzburg hat den Rechtsstreit am Mittwoch, 11. September, an die Kammer überwiesen. Dort entscheiden dann drei Berufsrichter über die Frage der Vollstreckung und Übergabe des Bades an die Stadt. Gegen dieses Urteil kann die unterlegene Partei dann beim Oberlandesgericht Bamberg Berufung einlegen, allerdings verhindere diese im Falle eines Sieges der Stadt nicht die Vollstreckung des Urteils. "Wenn das Bad nicht herausgegeben wird, kommt der Gerichtsvollzieher", so Tappmeier.