Anfang September waren die Traktorspuren am Ufer des Buchenbachs nahe der Jägersmühle noch frisch. Spaziergänger, die regelmäßig die zwischen Mariabuchen und Hausen lebenden Biber beobachten, hatten sie entdeckt und an Gerd Reimer gemeldet. Der ehrenamtliche Biberberater des Landkreises Main-Spessart vermutet, dass jemand den Biberbau mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät komplett abgetragen und Baumstämme und Äste neben dem Bach liegengelassen habe.
Mittlerweile hat die Biberfamilie sich wieder daran bedient und neue Bäume gefällt, um rechtzeitig vor dem Winter ihre Behausung fertigzustellen. Reimer sagt, er wisse, wer mutwillig den Biberbau zerstört habe. Aber er könne es nicht nachvollziehen. Dadurch wird nicht nur der Biberbau, sondern ein ganzes Ökosystem zerstört, von dem auch der Mensch profitiert. Und das verstößt gegen geltende Gesetze.

Wer für das Zerstören von Biberbauten verurteilt wird, ist vorbestraft
Zum einen darf nur die Stadt Lohr als zuständige Gemeinde am Buchenbach tätig werden. Zum anderen unterliegen Biber in Deutschland dem Naturschutzrecht und zählen in Europa zu den streng geschützten Arten. Wer für das Zerstören von Biberbauten verurteilt wird, muss eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zahlen oder kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belangt werden und gilt als vorbestraft.
Reimer findet jedoch, dass die Behörden zu langsam reagieren. "Ich fürchte, dass der Täter am Buchenbach wieder zuschlägt, solange die Anzeige nicht verschickt ist", sagt er. Der Biberberater ist der Meinung, die geschätzt 1000 Quadratmeter große Wiese, die an den Buchenbach grenzt, sei für eine landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet.

Berit Arendt: Vertragsnaturschutz statt Landwirtschaft
Sie liegt eingekeilt zwischen Wald und Buchenbach, ist sumpfig, unterhöhlt und von Wildschweinen geschädigt. Berit Arendt, Bibermanagerin für Nordbayern beim Bund Naturschutz, hatte dem Pächter der Flächen bereits vor 1,5 Jahren mehrere Vorschläge unterbreitet, wie die Wiese ökologisch sinnvoll genutzt werden könne, etwa indem sich der Landwirt dem Vertragsnaturschutz verpflichte und dafür finanziell entschädigt werde.

"Wer ohne Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde in den Biberlebensraum eingreift, ist illegal tätig und verursacht Schäden, die erhebliche Negativauswirkungen nicht nur auf den Biber, sondern auch auf andere etablierte Arten haben", erklärt Arendt. Zudem würden dadurch zusätzliche Bautätigkeiten forciert, die weitere Probleme hervorrufen können. Auf einer Wiese an der Jägersmühle hat ein Biber gerade erst einen Obstbaum angeknabbert. Für den Stamm hat Reimer kurzfristig eine Drahthose gebracht.
Verbissschutz und Elektrolitzen gegen den Biber

Denn Privatpersonen bekommen bei Biberschäden von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Verbissschutz (Drahtgeflecht) und können Elektrolitzen ausleihen, erklärt Reimer. Landwirte werden finanziell entschädigt, wenn der Schaden durch den Biber mehr als 50 Euro beträgt. "Um die Akzeptanz zu stärken, würde ich mir wünschen, dass auch privat Geschädigte Geld bekommen", sagt Reimer.
"Mein Bestreben ist es immer, dass sowohl Mensch als auch Biber unbehelligt miteinander leben können." Dafür erntete er nach eigenen Angaben vor allem von Seiten des Bauernverbands heftige Kritik. Er sagt, er sei vor rund einem halben Jahr in Folge eines Presseberichts beschuldigt worden, den Ruf der Landwirtschaft zu schädigen.
Elmar Konrad, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands (BBV) in Main-Spessart sagt dazu auf Nachfrage: "Man kann Kritik im Umgang mit dem Biber nicht pauschal allen Landwirten vorwerfen. Schwarze Schafe gibt es überall." Gebe es mal Unmut bei Landwirten über den Biber, versuche er zu vermitteln. Auftretende Konflikte würden immer gut gelöst werden. Und weiter: "Wir haben längst einen guten Zustand im Zusammenleben von Landwirtschaft und Biber erreicht."
Er gibt auch zu bedenken: "Keine Frage, ein Tier muss man schützen, wenn es bedroht ist." Man müsse jedoch stetig schauen, wie sich das Bibervorkommen in Bayern entwickelt und in Zukunft gegebenenfalls die Schutzwürdigkeit des Tieres neu überdenken.