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Rechtenbach: Zu eng, zu steil: Keine Müllabfuhr im Steinernen Weg in Rechtenbach

Rechtenbach

Zu eng, zu steil: Keine Müllabfuhr im Steinernen Weg in Rechtenbach

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    Ein Vollwärmeschutz (Haus links) ist der Auslöser dafür, dass im Steinernen Weg in Rechtenbach kein Müll mehr abgeholt wird. 
    Ein Vollwärmeschutz (Haus links) ist der Auslöser dafür, dass im Steinernen Weg in Rechtenbach kein Müll mehr abgeholt wird.  Foto: Jochen Kümmel

    Seit Ende Mai werden die Mülltonnen im Steinernen Weg in Rechtenbach nicht mehr von der Müllabfuhr abgeholt. Die Anwohner der Ortsstraße können es nicht verstehen. Hat es doch seit Mitte der 1970er-Jahre immer gut funktioniert.

    Sie müssen nun ihre Mülltonnen, gelben Säcke und Sperrmüll je nach Lage des Hauses hoch in den Röderweg oder runter in den Ringweg bringen. Vor allem ältere Menschen tun sich beim Bewegen der teils schweren Tonnen nicht leicht. Der Grund für die Misere: Durch das Aufbringen eines Vollwärmeschutzes an einem Haus ist die Straße noch enger geworden, als sie schon war. Zudem ist der Steinerne Weg mit 21 Prozent Steigung sehr steil.

    Eine Dämmung an einem Haus verengt die Straße

    Nach einer Hausrenovierung und dem Abbau des Gerüstes wurde, ohne etwas zu sagen, der Müll nicht mehr mitgenommen, erzählt Anwohner Ewald Durchholz. Bei dem neu renovierten Haus seien 40 Zentimeter Dämmung aufgebracht worden, habe ihm der Fahrer der Firma Kirsch gesagt. In Wahrheit sind es laut Durchholz aber nur vier Zentimeter plus Kleber. Der Hauseigentümer bestätigt dies.

    Damit gingen die Streitigkeiten los, mehrere Ortstermine folgten. An der engsten Stelle messen die Vertreter der Abfallwirtschaft 3,34 Meter am Boden. Die nutzbare Breite wird jedoch noch durch einen Dachüberstand eingeschränkt. Notwendig ist nach den Statuten der Berufsgenossenschaft eine Mindestbreite von 3,55 Meter. Dies ergibt sich durch eine Fahrzeugbreite von 2,55 Meter und durch einen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von beidseitig einem halben Meter. Anwohner Ewald Durchholz misst 3,45 Meter.

    Durchholz kann nachvollziehen, dass die Engstelle schwer zu durchfahren ist. Allerdings ist er der Meinung, dass das Müllauto zumindest bis zur Engstelle fahren könnte, um die Abfallentsorgung zu erledigen. Bis dorthin ist die Straße vier Meter breit, argumentiert Durchholz. Das Fahrzeug, das die gelben Säcke abholt, hat dies in der Vergangenheit bereits so gehandhabt, vorwärts runter, rückwärts wieder rauf. Auch schwere Containerfahrzeuge und Heizöllaster passieren die Engstelle. "Nur bei der Müllabfuhr funktioniert das nicht", so Durchholz. Das Landratsamt teilt hierzu mit: Die vom beauftragten Entsorgungsunternehmen Kirsch+Sohn durchgeführte Gefährdungsbeurteilung habe ergeben, dass eine Rückwärtsfahrt aus technischen Gründen nicht möglich sei.

    Landratsamt: Anfahren bei Nässe unmöglich

    "Die Steigung von bis zu 21 Prozent führt schon bei ordnungsgemäßen Straßenverhältnissen dazu, dass ein Wiederanfahren bergauf technisch nur schwer und bei Nässe gar nicht möglich ist", so die Pressestelle des Landratsamtes. Weiter gibt es Sicherheitsbedenken, dass der Fahrer beim Rückwärtsfahren aufgrund des Gefälles den Bereich hinter dem Sammelfahrzeug nicht sicher einsehen kann.

    Ewald Durchholz kann die Begründung nicht ganz nachvollziehen, weil es nach seinen Beobachtungen viele Stellen im Ort gibt, wo die Müllautos teils mehrere hundert Meter rückwärts fahren. Dies sei in der Unteren Siedlung der Fall: 300 Meter rückwärts bis zum Wald. Ähnlich in der Straße "In der Röder". Auch im oberen Teil des Steinernen Wegs, ab der Kreuzung Röderweg fährt laut Durchholz das Fahrzeug hundert Meter rückwärts bei gleicher Steigung. Ähnliches spiele sich im Lärchenweg ab.

    Für diese Beispielfälle erstellte laut Landratsamt der Abfallentsorger ebenfalls Gefährdungsbeurteilungen. Das Ergebnis: Eine Befahrung sei hier vertretbar, da sie bei diesen Straßen von unten rückwärts hoch und vorwärts wieder runter erfolge. In der Untere Siedlungsstraße erfolgt laut Landratsamt keine Rückwärtsbefahrung.

    "Gesteigerte Form der Mitwirkung" darf verlangt werden

    Die Berufsgenossenschaft Verkehr gelangt nach einem Ortstermin laut Landratsamt zur Einschätzung, dass die von der Firma Kirsch erstellte Gefährdungsbeurteilung verständlich sei. In der Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt, heißt es aber auch, "ein generelles Rückfahrverbot kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht festgestellt werden".

    Für das Landratsamt sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit eingehalten. Es sei bei entsprechender körperlicher Konstitution möglich, die Mülltonne ohne zumutbaren Aufwand an die betreffende Stelle zu bringen, an der sie geleert werden kann. Diese "gesteigerte Form der Mitwirkung" darf laut Pressestelle verlangt werden. Als Alternative werden Tonnengemeinschaften oder die Entsorgung mittels Restmüllsäcken vorgeschlagen.

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