Im Laufe des Montags wurden durch Polizeibeamte zwei Fahrzeuge aufgrund fehlender Eintragungen in den Teil 1 der Zulassungsbescheinigung aus dem Verkehr gezogen. Das berichtet die Lohrer Polizei. In Gemünden traf es einen Motorradfahrer, dessen umgebaute Brems- und Kupplungshebel nicht ordnungsgemäß eingetragen waren. In Lohr wurde einem Autofahrer die Weiterfahrt untersagt, nachdem dieser sein Fahrzeug mit eintragungspflichtigen Felgen führte und dafür keinen Nachweis erbringen konnte.
Gemünden/Lohr