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Marktheidenfeld: Zwei Verhandlungen zum Marktheidenfelder Wonnemar stehen an: Was sie bedeuten und welche Rolle die Teil-Öffnung dabei spielt

Marktheidenfeld

Zwei Verhandlungen zum Marktheidenfelder Wonnemar stehen an: Was sie bedeuten und welche Rolle die Teil-Öffnung dabei spielt

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    Das Wonnemar in Marktheidenfeld.
    Das Wonnemar in Marktheidenfeld. Foto: Katrin Amling

    Seit Anfang Juni ist das Marktheidenfelder Wonnemar zwar teilweise wieder offen – zumindest der Sauna-Bereich kann wieder genutzt werden. Doch der Rechtsstreit der Stadt Marktheidenfeld mit der Interspa-Gesellschaft ist noch lange nicht vorbei. Zwei Verhandlungstermine stehen in den nächsten Tagen an: an diesem Mittwoch vor dem Obersten Landesgericht (OLG) in München und eine Woche später, am 25. Juni, vor dem Landgericht in Würzburg.

    Einen direkten Zusammenhang haben die beiden Termine allerdings nicht. Das zeige sich auch daran, wer die beiden Verhandlungen angestoßen hat, wie der Marktheidenfelder Bürgermeister Thomas Stamm erklärt: Einmal ist das die Stadt und einmal Jochen Sedlitz, der vorläufige Insolvenzverwalter der Interspa-Besitzgesellschaft.

    "Das Verfahren in Würzburg hat die Stadt angestrengt", so Stamm. Mit einer Herausgabeklage gegen die Betriebsgesellschaft will die Stadt bewirken, dass der Teil-Beschluss des Obersten Landesgericht von Dezember gegen die Interspa-Betriebsgesellschaft umgesetzt wird. "Wir haben noch immer das Problem, dass der OLG-Beschluss nicht umsetzbar ist", so Stamm.

    Welche Rolle spielen Nachträge zum Pachtvertrag?

    Denn die bisherigen Beschlüsse beziehen sich auf die Interspa-Besitzgesellschaft. Doch Jochen Sedlitz, vorläufiger Insolvenzverwalter der Besitzgesellschaft, verweist darauf, dass die Interspa-Betriebsgesellschaft im Bad sei und nicht er. Deshalb könne er das Bad auch nicht herausgeben. Mit einer Herausgabeklage gegen die Betriebsgesellschaft soll das jetzt in Würzburg erreicht werden.

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    In diesem Zusammenhang muss laut Stamm auch die Frage nach den Nachträgen zum Pachtvertrag geklärt werden. Denn die Interspa-Besitzgesellschaft hat das Wonnemar einst an die Betriebsgesellschaft verpachtet. Der Stadt war lange Zeit nur der ursprüngliche Pachtvertrag bekannt, inzwischen sind jedoch Nachträge dazu aufgetaucht, die vermutlich kurz nach den ersten Heimfallerklärungen abgeschlossen wurden.

    Auffällig dabei ist laut Dr. Klaus Tappmeier, dem Anwalt der Stadt, dass alle Änderungen massiv zulasten der Besitzgesellschaft erfolgt sind. Diese müsste nahezu alle Kosten zahlen, zum Beispiel für die Sanierung des Freibads. Sollte also das Erbbaurecht mit einem erfolgreichen Heimfall – wie geschehen – an die Stadt zurückfallen, so würde die Stadt auch in der Rolle der Verpächterin nahezu alle anfallenden Kosten tragen.

    "Im Rechtsstreit vor dem Landgericht Würzburg geht es also darum, ob diese Änderungen wirksam sind oder nicht, und ob die von der Stadt ausgesprochenen Kündigungen des Pachtvertrages jedweden Pachtvertrag beendet haben", erklärt Tappmeier.

    Sollte die Stadt mit ihrer Herausgabeklage Recht bekommen, muss die Betriebsgesellschaft das Bad, das sie inzwischen teilweise geöffnet hat, eigentlich an die Stadt herausgeben. Sollte das nicht freiwillig geschehen, könnte auch hier wieder ein Gerichtsvollzieher ins Spiel kommen. Und auch gegen dieses Urteil könnte Interspa Rechtsmittel einlegen.

    Insolvenzverwalter hatte gegen Zwangsvollstreckung geklagt

    Die Verhandlung in München hingegen hat nicht die Stadt angestoßen, sondern der vorläufige Insolvenzverwalter der Interspa-Besitzgesellschaft, Jochen Sedlitz. Er hat bereits im Januar eine Vollstreckungsabwehrklage beim OLG eingereicht. Diese hatte das Ziel, dass die von der Stadt gegen ihn eingeleitete Herausgabevollstreckung durch einen Gerichtvollzieher aufgrund des OLG-Beschlusses vom Dezember eingestellt wird.

    Im Januar hatte das OLG bereits den Antrag von Sedlitz auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Hauptverhandlung abgelehnt. Die Begründung: Sedlitz hätte sicherstellen müssen, dass nicht nur das Erbbaurecht an die Stadt übergehe, sondern auch der "unmittelbare Besitz", also die Schlüssel zum Bad. Das sei bislang nicht geschehen.

    Sedlitz hat auf Verhandlung vor Ort bestanden

    Dass es jetzt noch zu einem Termin vor Ort kommt, liegt daran, dass Sedlitz als Kläger auf eine mündliche Verhandlung bestanden habe. "Wir wissen auch nicht wirklich, was uns am Mittwoch erwartet", sagt Stamm. Unabhängig vom Ausgang müsse die Stadt immer noch einklagen, dass sie auch die Schlüssel zum Wonnemar bekommt – und das tue man mit der Herausgabeklage vor dem Würzburger Landgericht gegen die jetzige Besitzerin des Bades.

    Jochen Sedlitz kommt bei alldem eine besondere Rolle zu: Er war der frühere Insolvenzverwalter der Interspa-Betriebsgesellschaft (die jetzt nicht mehr insolvent ist) und ist jetzt der vorläufige Insolvenzverwalter der Interspa-Besitzgesellschaft. Wegen dieser Interessenskollision hat die Stadt Marktheidenfeld beim Insolvenzgericht Stuttgart die sofortige Entlassung von Sedlitz beantragt und drängt auf eine Verfahrenseröffnung – denn die Insolvenz der Besitzgesellschaft wurde noch immer nicht offiziell eröffnet.

    Welche Bedeutung hat die Teil-Öffnung für die Gerichtsverhandlungen?

    Und welche Rolle spielt die Tatsache, dass das Bad inzwischen teilweise wieder geöffnet ist? Was es zu bedeuten hat, dass Interspa das Wonnemar so kurz vor dem Verhandlungstermin in Würzburg geöffnet hat, könne er nur vermuten, so Stamm. Oder wie er es auch in der kommenden Brücke zum Bürger formuliert: "Das überlasse ich der Interpretation der Bürgerinnen und Bürger."

    Die Interspa-Betriebsgesellschaft weist auf Anfrage einen Zusammenhang zwischen der Wiedereröffnung und der bevorstehenden Gerichtsverhandlung von sich. Das erklärt Marketing-Leiter Stephan Distel. Es habe bereits seit 2022 Vergleichsgespräche mit der Stadt Marktheidenfeld gegeben, die am Ende alle ohne Ergebnis geblieben seien. "Wir hatten daher im Januar die geplante Wiedereröffnung angezeigt", so Distel. Die Wiedereröffnung eines Bades dieser Größe bedürfe jedoch einer gewissen Vorbereitungszeit.

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