Eine Auszubildende im Outlet-Center "Wertheim Village" hat ihren Arbeitgeber um 2744 Euro geschädigt. Im zweiten Lehrjahr gehörte es zu ihren Aufgaben, Warenretouren von Kunden annehmen und ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Ab April 2018 begann sie, Belege von Artikeln zu kopieren, abzuzeichnen und den Kaufpreis für sich aus der Kasse zu nehmen oder den Betrag auf ein Bankkonto zu überweisen.
Der inzwischen 19-Jährigen verhalf beim Amtsgericht Wertheim das Jugendstrafrecht zu einem milden Urteil. Wegen Urkundenfälschung und Computerbetrugs in fünf Fällen kam sie noch mit einer Verwarnung davon. Sie muss 30 Stunden an gemeinnütziger Arbeit leisten, sich beim Jobcenter um einen Arbeitsplatz bemühen und den Schaden wiedergutmachen.
Insgesamt waren es wohl mehr als fünf Fälle, die Staatsanwaltschaft beschränkte ihren Vorwurf aber auf die eindeutig beweisbaren Fälle. In der Verhandlung legte die junge Frau ein Geständnis ab. Sie sei in Kreise geraten, wo man Wert auf neue Kleidung und Restaurantbesuche lege, habe zudem die Fahrprüfung gemacht und bei den Ausgaben den Überblick verloren.
Noch keine neue Arbeit gefunden
Nachdem ihre Taten entdeckt und ihr fristlos gekündigt wurde, habe sie sich bei der Firma entschuldig und sei aus Scham aus Wertheim weg zu ihrem Freund gezogen. Dort wohne sie mietfrei, habe aber noch keine neue Arbeitsstelle. Die Angeklagte begründete es, dass die Wertheimer Firma ihr bislang noch kein Arbeitszeugnis ausgestellt habe.
Die Beschuldigte war bereits wegen Diebstahls und versuchter Strafvereitelung in Erscheinung getreten, die Verfahren endeten mit Ermahnung und Arbeitsauflage. Auch wenn Wertheim Village eine "andere Welt" sei, sagte die Richterin, dürfe das nicht zu Straftaten verleiten.
Vielleicht sollte sich die Angeklagte erneut entschuldigen und mit der Wiedergutmachung des Schadens beginnen, dann erhalte sie vielleicht das Arbeitszeugnis. Ein Anspruch darauf bestehe jedenfalls. Die junge Frau erklärte, dass sie auf Rechtsmittel verzichte.