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Abmeldung entfällt, neue Auto-Papiere

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Abmeldung entfällt, neue Auto-Papiere

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    So sieht der neue Fahrzeugbrief ab
1. Oktober aus.
    So sieht der neue Fahrzeugbrief ab 1. Oktober aus. Foto: REPRO LRA

    Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden laut Mitteilung des Landratsamtes ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisheriger Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisheriger Fahrzeugbrief).

    Für alle Fahrzeuge, die ab 1. Oktober 2005 zugelassen werden, muss eine Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt werden. Ebenso ist zu verfahren bei Umschreibungen, technischen Änderungen, Namensänderungen oder Kennzeichenwechsel. Die bisher ausgegebenen Fahrzeugpapiere für gebrauchte Fahrzeuge behalten solange ihre Gültigkeit, bis diese wegen Umschreibung oder technischer Änderung sowie Namens- oder Kennzeichenänderung durch neue Bescheinigungen ersetzt werden.

    Unabhängig davon, welche Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) zur Stilllegung vorgelegt werden, entfällt künftig die Abmeldebescheinigung.

    Im Übrigen kann ab 1. Oktober 2005 ohne den Nachweis einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung ein Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden. "Durch die Einführung der neuen Dokumente benötigen wir für jede Zulassung mehr Zeit. Wir werden uns darum bemühen, Wartezeiten so gering wie möglich zu halten", schreibt das Landratsamt

    Fragen, die im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Fahrzeugdokumente stehen, werden beantwortet von Montag bis Donnerstag, 14 bis 16  Uhr telefonisch unter: Tel. (0 93 41) 82-372, -373 und -374, Tel. (0 79 31) 48 27-31 bis -33. Die Außenstelle in Wertheim steht Donnerstag nachmittags telefonisch unter (0 93 42) 8 48 62 zur Verfügung.

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