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Tauberbischofsheim: Corona: 44 Neuinfektionen im Main-Tauber-Kreis

Tauberbischofsheim

Corona: 44 Neuinfektionen im Main-Tauber-Kreis

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    Unter den 44 neu infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind weitere sechs Mitarbeitende und drei Bewohner des Johann-Benedikt-Bembé-Stiftes in Bad Mergentheim. Der Test, wie hier auf unserem Symbolbild, zeigt noch kein Ergebnis an.
    Unter den 44 neu infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind weitere sechs Mitarbeitende und drei Bewohner des Johann-Benedikt-Bembé-Stiftes in Bad Mergentheim. Der Test, wie hier auf unserem Symbolbild, zeigt noch kein Ergebnis an. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 44 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 32 am Samstag, 9. Januar, und zwölf am Sonntag, 10. Januar. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von zwölf der 18 Städte und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 37 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen sowie um eine Person, die aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt ist, teilt das Landratsamt Main-Tauber in einer Pressemitteilung mit. 43 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2519.

    Mittlerweile sind 42 weitere und damit insgesamt 2211 Personen wieder genesen. Derzeit sind 277 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 6 (+2), Bad Mergentheim: 79 (+14), Boxberg: 45 (+8), Creglingen: 3, Freudenberg: 30, Großrinderfeld: 1 (+1), Grünsfeld: 2, Igersheim: 7 (+2), Königheim: 4, Külsheim: 11 (+1), Lauda-Königshofen: 23 (+2), Niederstetten: 1 (+1), Tauberbischofsheim: 12 (+1), Weikersheim: 11 (+3), Werbach: 0, Wertheim: 40 (+8) und Wittighausen: 2 (+1).

    Sieben-Tage-Inzidenz bei 129,9

    Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Sonntag, 10. Januar, bei 129,9. Eine Woche zuvor, am Sonntag, 3. Januar, lag er bei 152,6. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (3. bis 9. Januar) je 100 000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

    Verstärktes Ausbruchsgeschehen im Johann-Benedikt-Bembé-Stift

    Unter den neu infizierten Personen sind weitere sechs Mitarbeitende und drei Bewohnerinnen und Bewohner des Johann-Benedikt-Bembé-Stiftes in Bad Mergentheim. Bei den flächendeckenden Testungen in dem unter Quarantäne gestellten Pflegeheim wurden beim aktuellen Ausbruchsgeschehen bisher insgesamt 20 Infektionen beim Personal und 41 bei Bewohnern nachgewiesen, heißt es weiter.

    Quarantäne für MCC Seniorenresidenz Wertheim aufgehoben

    Die für einen Wohnbereich der MCC Seniorenresidenz Wertheim vorsorglich angeordnete Quarantäne konnte wieder aufgehoben werden. Das positive Ergebnis eines Schnelltests hatte sich im PCR-Test nicht bestätigt.

    Geänderte Corona-Verordnung tritt in Kraft

    Die Corona-Verordnung der Landesregierung wurde erneut geändert und tritt in der neuen Fassung am Montag, 11. Januar, in Kraft. Damit wird der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 5. Januar umgesetzt. Bund und Länder haben vereinbart, den aktuell geltenden Lockdown aufgrund der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen zunächst bis Sonntag, 31. Januar, zu verlängern und in einigen Teilen nochmals nachzuschärfen.

    „Auch im Main-Tauber-Kreis ist das Infektionsgeschehen weiterhin sehr dynamisch, zumal wir aktuell die Wegmarke von 2500 bestätigten Infektionsfällen überschritten haben und im Januar bereits elf Todesfälle zu verzeichnen waren. Dies zeigt, dass die Maßnahmen weiterhin absolut notwendig sind und die allgemeinen Corona-Regeln gewissenhaft eingehalten werden müssen“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona.

    Alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen bleiben somit geschlossen. Allerdings dürfen der Einzelhandel sowie Bibliotheken und Archive wieder einen Abholservice („Click and Collect“) und nicht nur eine Lieferung anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.

    Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt

    Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bleiben bestehen. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind jedoch nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt. Um familiäre Härten abzumildern und den Bedürfnissen von Kindern und Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden die Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Familien können sich zudem mit einem weiteren Haushalt zu einer festen Betreuungsgemeinschaft zusammentun, in der die Kinder wechselseitig betreut werden.

    Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder Handlungen zur Versorgung von Tieren wie zum Beispiel Füttern oder Gassi gehen. Wahlkampfaktivitäten wie die Verteilung von Flyern, das Anbringen von Plakaten und der Betrieb von Informationsständen sind nach behördlicher Genehmigung möglich. Tagsüber, in der Zeit zwischen 5 und 20 Uhr, sind darüber hinaus auch der Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas, die Erledigung von Einkäufen, die Wahrnehmung von Dienstleistungen, Behördengänge und Blutspenden zulässig. Ebenso erlaubt sind tagsüber Sport und Bewegung an der frischen Luft, aber nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer zweiten, nicht im Haushalt lebenden Person.

    Essen To-Go weiterhin erlaubt

    Entgegen dem Bund-Länder-Beschluss wird es in Baden-Württemberg zunächst keine Regelung geben, dass in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 die Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort eingeschränkt wird. Stattdessen sind die lokalen Behörden ab sofort dazu angehalten, Menschenansammlungen in tagestouristischen Hotspots im Freien einzudämmen, beispielsweise in Skigebieten. Ebenso wird an die gesamte Bevölkerung appelliert, auf private Reisen sowie auf Ausflüge zu touristischen Zielen zu verzichten.

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden deutlich dazu aufgefordert, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen. Kantinen werden überall dort geschlossen, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt jedoch erlaubt.

    Die aktuelle Corona-Verordnung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.

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