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MAIN-TAUBER-KREIS: Falsche Rechnungen mit Aufdruck

MAIN-TAUBER-KREIS

Falsche Rechnungen mit Aufdruck

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    (pm) Bundesweit tauchen seit einigen Tagen bei Unternehmen gefälschte „Bescheide über Eintragungsgebühren“ auf. Diese sind jedoch einfach zu erkennen.

    Jede Eintragung im Handelsregister wird im Unternehmensregister und einer Zeitung veröffentlicht. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nehmen Herausgeber von Firmenverzeichnissen zum Anlass, Leistungen, wie etwa die Aufnahme der Firma in eine Datenbank oder ein Adresswerk oder die Anfertigung von Urkunden über die Handelsregistereintragung, anzubieten.

    Oft sind die Angebote so ausgestaltet, dass sie nicht als Bestellformulare, sondern als Rechnungen erscheinen, die dann in der Annahme einer Zahlungsverpflichtung ungeprüft beglichen werden. Besonders dreist wird diese Masche derzeit aber ausgenutzt von einem Unternehmen, das Zahlungsaufforderungen mit dem Aufdruck „Deutsches Unternehmensregister“ verschickt.

    Da es seit Anfang des Jahres tatsächlich ein „Unternehmensregister“ gibt, welches – getragen vom Bundesanzeiger Verlag – zentral die Handelsregisterdaten und Jahresabschlüsse verwaltet, ist die Gefahr der Irreführung besonders groß. Erkennbar ist der Betrugsversuch schon daran, dass als Absenderadresse Frankfurt am Main angegeben ist; das Unternehmensregister wird jedoch im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz in Berlin betrieben. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln. Außerdem existiert unter der auf dem Schreiben angegebenen Telefonnummer kein Anschluss.

    Die IHK Heilbronn-Franken weist darauf hin, dass bei einer Handelsregistereintragung nur der Notar direkt abrechnet und die Eintragung im Register in Baden-Württemberg über die Landesoberkasse in Metzingen abgerechnet wird.

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