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Großrinderfeld: Flexible Verwaltung

Großrinderfeld

Flexible Verwaltung

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    Mit der Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung macht die Gemeinde Großrinderfeld die Abschaffung der unechten Teilortswahl möglich.
    Mit der Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung macht die Gemeinde Großrinderfeld die Abschaffung der unechten Teilortswahl möglich. Foto: Matthias Ernst

    In seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 im Dorfgemeinschaftshaus in Schönfeld hat der Gemeinderat von Großrinderfeld die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde beschlossen. Wesentliche Anpassungen betreffen die Verfügungshöhe des Bürgermeisters sowie die Aufhebung der unechten Teilortswahl ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens bei der nächsten Kommunalwahl 2029. Bereits in der Sitzung am 3. Dezember 2024 hatte der Gemeinderat den grundsätzlichen Beschluss zur Anpassung der Hauptsatzung gefasst. Nach Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs durch die Verwaltung unter der Federführung von Hauptamtsleiter Fabian Richter lag nun die finale Beschlussvorlage vor.

    Eine wesentliche Neuerung stellt die Erhöhung der finanziellen Verfügungshöhen des Bürgermeisters dar. Künftig kann der Bürgermeister Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 Euro im Einzelfall bewirtschaften – bislang lag diese Grenze bei 20.000 Euro. Damit geht Großrinderfeld sogar über die Empfehlung des Gemeindetags hinaus, der eine Grenze zwischen 10.000 und 20.000 Euro vorschlägt, so Bürgermeister Johannes Leibold. Trotzdem sei die Erhöhung sinnvoll, um die Arbeit des Gemeinderates zu entlasten und die Verwaltung handlungsfähiger zu machen. Selbstverständlich wird ein entsprechender Nachweis dem Gemeinderat immer vorgelegt, hatte Leibold schon bei der ersten Beratung gesagt und trat so möglichen Einwänden aus dem Gremium entgegen. Auch bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Einzelfall wurde die Verfügungshöhe deutlich angehoben: von zuvor 4000 Euro auf jetzt 10.000 Euro. Diese Anpassungen sollen die Verwaltung flexibler machen und Entscheidungsprozesse beschleunigen.

    Gemeinderat wird künftig aus 14 Mitgliedern bestehen

    Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Hauptsatzung betrifft die unechte Teilortswahl. Auf Empfehlung des Kommunalamts wurde beschlossen, diese mit Ablauf der aktuellen Amtsperiode des Gemeinderates im Jahr 2029 aufzuheben. Mit diesem Schritt wird auch die gesetzliche Zahl der Gemeinderäte nach der Gemeindeordnung (GemO) festgelegt. Nach der Abschaffung wird der Gemeinderat künftig aus 14 Mitgliedern bestehen. Die vergangene Kommunalwahl hatte gezeigt, dass es immer schwerer wird, Kandidaten und Kandidatinnen für das Ehrenamt des Gemeinderates zu finden. Allein deshalb macht die Abschaffung der unechten Teilortswahl Sinn, gab es bei der Vorstellung Stimmen aus dem Rat selbst. Trotzdem sollten die kleinen Ortsteile nicht vergessen werden, hatte damals schon Ilmspans Ortsvorsteher und Gemeinderat Hubert Kraus geäußert.

    Bürgermeister Johannes Leibold zeigte sich zufrieden

    Die Ortschaftsräte erhielten im Vorfeld Gelegenheit, diesen Tagesordnungspunkt in eigenen Sitzungen zu beraten und Stellungnahmen abzugeben, so Leibold in der Sitzung. Sie blieben grundsätzlich bei ihrer Haltung, die schon im Dezember geäußert wurde.

    Neben den wesentlichen Punkten beinhaltet die neue Hauptsatzung auch redaktionelle Änderungen. So wurde in einem Paragrafen der Begriff "Umlegungsausschüsse" auf die Einzahlform "Umlegungsausschuss" angepasst. Zudem wurden zwei Paragrafen eingefügt, was eine Verschiebung der nachfolgenden Nummerierung zur Folge hatte. Bürgermeister Johannes Leibold zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss: "Die überarbeitete Hauptsatzung bringt wichtige Anpassungen mit sich, die den Anforderungen einer modernen Verwaltung gerecht werden."

    Die Verwaltung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung auf der Homepage der Gemeinde beauftragt. Zudem wird die Satzung dem Landratsamt angezeigt. Mit der Veröffentlichung tritt die Neufassung offiziell in Kraft und hat damit die Voraussetzung für eine funktionierende Selbstverwaltung geschaffen.

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