Um das Thema erneuerbare Energien ging es gleich in mehreren Punkten bei der jüngsten Gemeinderatssitzung im Wittighäuser Rathaus. Zum einen beschloss das Gremium die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Solarpark ober der Neubrücke" auf der Gemarkung Wittighausen. Hier hatte sich bereits im letzten Jahr ein Investor gemeldet, der auf einer 5,3 Hektar große Fläche westlich von Unterwittighausen, die bisher Ackerland war, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten möchte.
Bebauungsplan wird aufgestellt, Flächennutzungsplan geändert
Das Vorhaben solle dazu beitragen, die durch die Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Ziele einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen, berichtet Bürgermeister Marcus Wessels. Im Parallelverfahren sei mit der Aufstellung des Bebauungsplans auch eine Anpassung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Grünsfeld-Wittighausen erforderlich, trug er vor. Die Verwaltungsgemeinschaft hatte sich zwei Stichtage im Jahr gesetzt, an denen sich mögliche Interessenten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen für einen Standort bewerben können. Zum 1. November 2022 hatten sich vier Vorhabenträger gemeldet, einer davon eben für den nun aufzustellenden Bebauungsplan, dem der Gemeinderat seine Zustimmung erteilte.
Frist für Realisierung der Projekte soll Spekulation verhindern
Ein Problem bei diesen Vorhaben ist, dass sie zwar eine Zustimmung vom Gemeinderat erhalten, aber bisher kein Bauzwang in naher Zukunft besteht. Die betroffenen Grundstücke könnten zu Spekulationsobjekten werden, befürchtete die Verwaltung und empfahl die Einarbeitung einer Klausel, die einen zügigen Bau vorschreibt. Der Gemeinde sei daran gelegen, dass die Flächen auch tatsächlich der beabsichtigten Nutzung zugeführt werden. So sollten nicht nur bei der Beschlussfassung im Gemeinderat, sondern auch in den Durchführungsverträgen entsprechende Fristen vereinbart werden.
Die Frist bei der Beschlussfassung sorge dafür, dass der Vertrag zügig unterschrieben wird, und, dass das Verfahren auch tatsächlich eingeleitet wird. Eine Verpflichtung zum Bau der Anlage nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sei in dem Vertrag bereits vereinbart worden, konnten die Gemeinderatsmitglieder der Sitzungsvorlage entnehmen. So wurde beschlossen, den Kriterienkatalog zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Grünsfeld-Wittighausen dahingehend zu ändern.
Ab Ackerrichtwerten von 65 wird Photovoltaik nicht genehmigt
In den Kriterien werden auch Ausschlussaussagen getroffen, bis zu welchem Ackerrichtwert überhaupt Anlagen genehmigt werden. Bei Ackerrichtwerten über 60 soll abgewogen werden, ob eine Photovoltaikanlage genehmigt werden kann oder einer landwirtschaftlichen Nutzung der Vorrang einzuräumen sei. Darüber hinaus sollen bei Ackerzahlen ab 65 keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen erlaubt werden. Damit will man die Landwirtschaft als Erzeuger von Nahrungsmitteln nicht dem Energiemarkt vollkommen aussetzen, sondern die Wertigkeit der Lebensmittelerzeugung in den Vordergrund stellen.
Dieses Kriterium wurde auf bisher vier Anträge angewendet. Einem Vorhaben im Gebiet "Ober der Neubrücke" mit einer Größe von 5,3 Hektar auf Böden mit Ackerzahlen zwischen 51,8 und 57,8 stimmte der Rat im Januar zu. Das Projekt in der Gemarkung Poppenhausen im Bereich "Ober der Strut" umfasst 6,4 Hektar. Die Böden weisen eine Ackerzahl von nur 37,8 auf. Ein Vorhaben ist in der Gemarkung Oberwittighausen im Gewann "Hungerleiden" angemeldet, mit knapp 6,6 Hektar Fläche, die Ackerzahlen zwischen 50,7 und 58,4 aufweisen. Nicht genehmigt wurde ein Projekt für eine Anlage auf rund elf Hektar im Gewann "Datzenäcker" in der Gemarkung Oberwittighausen, aufgrund der hohen Ackerzahlen von 62 bis 68,5.