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Tauberbischofsheim: Gericht bestätigt Ungültigkeit der Gemeinderatswahl: Ortsteile in Tauberbischofsheim nicht repräsentativ vertreten

Tauberbischofsheim

Gericht bestätigt Ungültigkeit der Gemeinderatswahl: Ortsteile in Tauberbischofsheim nicht repräsentativ vertreten

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    Der Gemeinderat Tauberbischofsheim muss nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wahrscheinlich neu gewählt werden. Das Gremium würde wegen der 2024 anstehenden Kommunalwahl jedoch nicht lange im Rathaus von Tauberbischofsheim tagen.
    Der Gemeinderat Tauberbischofsheim muss nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wahrscheinlich neu gewählt werden. Das Gremium würde wegen der 2024 anstehenden Kommunalwahl jedoch nicht lange im Rathaus von Tauberbischofsheim tagen. Foto: Roland Schönmüller (Archiv)

    Nach über drei Jahren Sitzungsarbeit läuft alles auf eine Neuwahl des Gemeinderates in Tauberbischofsheim hinaus. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim bekannt gab, sei die Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ungültig. Der VGH wies damit eine Berufung des Landes Baden-Württemberg sowie der Kreisstadt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom August vergangenen Jahres zurück.

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