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Tauberbischofsheim: Nach Ungültgkeitserklärung: Der Tauberbischofsheimer Gemeinderat wird am 5. Februar neu gewählt

Tauberbischofsheim

Nach Ungültgkeitserklärung: Der Tauberbischofsheimer Gemeinderat wird am 5. Februar neu gewählt

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    In Tauberbischofsheim wird am 5. Februar 2023 ein neuer Gemeinderat gewählt. Dies ist nötig, da der Verwaltungsgerichtshof die Wahl von 2019 für ungültig erklärt hat.
    In Tauberbischofsheim wird am 5. Februar 2023 ein neuer Gemeinderat gewählt. Dies ist nötig, da der Verwaltungsgerichtshof die Wahl von 2019 für ungültig erklärt hat. Foto: Linda Hener

    Eine Neuwahl des Gemeinderats in Tauberbischofsheim am 5. Februar 2023 - wie kam es dazu?

    Die ursprüngliche Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 wurde nach einer Klage einer Wählerin aus dem Wohnbezirk Impfingen für ungültig erklärt. Hierzu hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Sitz in Mannheim das Landratsamt Main-Tauber-Kreis verpflichtet. Das Landratsamt hatte die Wahlanfechtung der Wählerin zuvor zurückgewiesen. Der VGH hat der Klägerin Recht gegeben, dass ihr Wohnort Impfingen in der Sitzverteilung im Gemeinderat unterrepräsentiert ist.

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