Warum? Weil 2008 der Muttertag mit dem Pfingstsonntag zusammen fällt. Und an kirchlichen Feiertagen müssen die Geschäfte geschlossen bleiben. So will es das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes Baden-Württemberg. So wollen es auch die Gesetze der anderen Bundesländer – bis auf Bayern, wo immer noch das alte Ladenschlussgesetz gilt.
Anderswo hat man, außer in Brandenburg, aber die kuriose Situation des Jahres 2008 erkannt und mit einer Ausnahmeregelung darauf reagiert. Nur nicht in Baden-Württemberg. „Die CDU-Fraktion hat sich stur gestellt“, sagt Klaus Noortwyck vom Fachverband deutscher Floristen, Landesverband Baden-Württemberg (FDF).
Die Floristen hätten im Landtag vorgesprochen, bei den Ministerien, bei den Fraktionen, so Noortwyck weiter. In den zuständigen Ministerien – Wirtschaft und Justiz – herrsche zwar die Auffassung vor, dass eine Ausnahmeregelung aus wichtigen Gründen möglich sei. Das Sozialministerium habe eine solche aber „mit hanebüchenen Begründungen“ abgelehnt.
„Die Floristen sollten vor dem Muttertag einen Nacht-Event veranstalten“, nennt Noortwyck ein Beispiel. Er wundert sich auch über die Begründung, die von der CDU-Fraktion gekommen sei: Man stehe bei der Kirche im Wort, habe er von dort erfahren.
So sei das nicht, sagt Hans Klöppner, Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion in Stuttgart. Ein starker Schutz der Sonn- und Feiertage sei ganz einfach die Intention des Gesetzes gewesen. Dafür habe man unter der Woche den Ladenschluss komplett freigegeben. Würde einem eine Ausnahme gewährt, kämen auch alle anderen. Die Bäcker zum Beispiel, die ja auch betroffen seien.
Sturheit sei nicht der Grund für die Ablehnung einer Ausnahme, sagt auch Susanne Keller, Pressesprecherin im Sozialministerium. Das baden-württembergische Gesetz unterscheide sich in der Formulierung von denen in anderen Bundesländern. „Da kann es auf einzelne Wörter ankommen“, sagt Keller. Und demnach könne eine Ausnahme nur für Katastrophenfälle zugelassen werden. „Das ist nun mal Föderalismus.“
Im Übrigen, sagt die Pressesprecherin, wiesen unterschiedliche Kalender unterschiedliche Termine für den Muttertag aus: den 4. und den 11. Mai 2008. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels habe wohl darüber nachgedacht, den Muttertag, wie schon in der Vergangenheit geschehen, vorzuverlegen.
Nach hartnäckigen Verhandlungen habe die Landesregierung schließlich „ein kleines Türchen geöffnet“ und den Floristen eine Werbekampagne angeboten, sagt Noortwyck. Plakate und Werbespots sollen die Kunden in der Woche vor dem Muttertag daran erinnern, ihre Blumen doch bitte am Samstag zu kaufen. Rund 60 000 Euro soll diese Kampagne kosten.
Von dem ganzen Gezerre weiß so mancher Blumenhändler im Main-Tauber-Kreis nichts. Zum Beispiel Karl Knorsch, der mit seiner Frau den Blumen-Pavillon in Großrinderfeld betreibt. „Ich hab' nur so beiläufig was im Radio gehört“, sagt Knorsch, der sich noch immer nicht im Klaren darüber ist, ob er nun am Muttertag sein Geschäft öffnen darf oder nicht.
Der Muttertag gehört für ihn – so wie für alle Blumenhändler – zu den umsatzstärksten Tagen im Jahr. Die Kunden mit Plakaten auf den Samstag zu verweisen, hält er für wenig zielführend. „Die Leute sind kurzentschlossen“, meint Knorsch. „Der Vater kommt mit den Kindern, wenn die Mutter noch im Bett liegt. So ist das bei uns auf dem Lande, und das macht doch den Muttertag aus!“
Zudem muss Knorsch im nahe Bayern gelegenen Großrinderfeld fürchten, dass seine Kunden am Muttertag zum Blumenkaufen nach Kist oder Kleinrinderfeld fahren.
Eva-Maria Lawo, die in Tauberbischofsheim einen Blumenladen hat, findet die geplante Werbeaktion ebenfalls sinnlos. „Das wird schwierig, weil zum Muttertag ja meist ein männliches Publikum kommt. Die machen sich nicht erst ein Kreuzchen im Kalender, wann sie Blumen kaufen müssen.“ Lawo glaubt, dass am Muttertag die Tankstellen das große Geschäft machen.
Denn die dürfen rund um die Uhr frische Schnittblumen verkaufen. „Seltsamerweise gehört das zum Reisebedarf“, erklärt Klaus Noortwyck. Für manche Blumenläden sei das Muttertagsgeschäft „lebensnotwendig“, denn der Branche gehe es nicht gut. Gerade in ländlichen Gegenden. Da werde im Frühjahr der Garten bestückt, „und bis Herbst ist Hängen im Schacht“, sagt Noortwyck.
Noch hat er die Hoffnung nicht vollends aufgegeben, dass doch noch eine Regelung im Sinne der Floristen gefunden wird. Zumal es sich um eine seltene Konstellation handelt. Erst in rund 30 Jahren sollen nämlich Pfingsten und Muttertag erneut auf denselben Tag fallen.