(lsw) Der Streit zwischen Eltern, Lehrern und der umstrittenen Rektorin der Pforzheimer Waldschule nimmt kein Ende: Nach lautstarken Protesten gegen die Schulleiterin setzt sich Cornelia Frech-Becker gegen ihre Abberufung von ihrem Arbeitsplatz zur Wehr. Beim zuständigen Regierungspräsidium in Karlsruhe sei Widerspruch eingelegt worden, sagte am Mittwoch ihr Anwalt Manfred Forster auf Anfrage.
Die Behörde habe die Abberufung widerrechtlich auf unbestimmte Zeit ausgesprochen anstatt wie vorgeschrieben auf drei Monate befristet. Zur Not werde Frech-Becker an die Schule zurückkehren, wenn nach Ablauf der Dreimonatsfrist kein entsprechendes Alternativ-Angebot der Karlsruher Behörde vorliege.
Das Vorgehen des Regierungspräsidiums nannte Forster einen „dilettantischen Formfehler“. Die Behörde gab dazu keine Stellungnahme ab. Ebenso wenig wollte sie sich dazu äußern, ob Frech-Becker bereits neue Vorschläge für eine andere Stelle gemacht wurden. Die Pädagogin bestehe auf einer gleichwertigen Stelle in einer Leitungsfunktion, betonte Forster. „Natürlich will sie wieder Rektorin an einer Schule sein.“
Die Ausübung ihrer Amtsgeschäfte war Frech-Becker, die wegen ihres angeblich autoritären Führungsstils seit Jahren in der Kritik steht, vom Regierungspräsidium am vergangenen Dienstag per Verfügung verboten worden. Gegen ihre Rückkehr an die Grund- und Hauptschule im Stadtteil Büchenbronn nach monatelanger Krankheit und juristischen Querelen waren Eltern zuvor Sturm gelaufen. Bei der Ankunft Frech-Beckers am Montag der vergangenen Woche war die Rektorin von zahlreichen protestierenden Schülern und Eltern empfangen worden. Der Unterricht fiel an zwei Tagen aus, da sich 80 Prozent der Lehrer krankgemeldet hatten. Eltern werfen Frech-Becker körperliche Übergriffe auf Schüler sowie Demütigungen vor.
Eine Versetzung an das Landeslehrerprüfungsamt hatte sie im vergangenen Jahr nicht akzeptiert und sich in einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolgreich dagegen gewehrt. Gegen den Richterspruch legte das Kultusministerium umgehend Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ein. Die Entscheidung steht noch aus.