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WERTHEIM: Rocker wegen Nötigung verurteilt

WERTHEIM

Rocker wegen Nötigung verurteilt

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    Wegen Nötigung ist ein 44-Jähriger jetzt zu einer Geldstrafe von 2100 Euro vom Amtsgericht Wertheim verurteilt worden. Der Mann aus dem Main-Spessart gehört den „Outlaws (Gesetzlosen) mc Miltenberg“, einer Gruppe der „Outlaws mc Germany“, an. Er soll dem Wertheimer Freizeitclub „Block 84“ das Tragen ihrer Kutten (Westen) verboten haben – andernfalls gebe es Ärger.

    Der Wertheimer Freizeitclub Block 84 hatte zuvor Motorradfahrten nach Miltenberg und Aschaffenburg unternommen. Dabei trugen die Mitglieder Kutten mit Aufschriften, auf dem Rücken „Block 84“, vorne „Wertheim“. Das rockerartige Auftreten missfiel den „Outlaws mc Miltenberg“. Sie selbst tragen Aufschriften auf ihrer Kleidung – dazwischen jeweils ein stilisierter Totenkopf mit zwei gekreuzten Knochen. Das eine Ende jedes Knochens ist als Motor-Zylinder gestaltet.

    Drohanruf

    In einem Telefongespräch und durch persönliches Erscheinen von vier Miltenberger Gesetzlosen in Wertheim, bekannt war nur der Angeklagte, machte man deutlich, dass die Wertheimer die Aufschriften an ihren Kutten zu entfernen hätten oder sie müssten sich ihnen anschließen. Andernfalls könnte es bei der Geburtstagsfeier am 20. Juli 2013 beim Bestenheider Clubheim Ärger geben. Die Mitglieder des „Block 84“ fügten sich, doch einer machte aus Sorge um das Fest Anzeige bei der Kripo. Das Amtsgericht Wertheim hielt jetzt diese Anzeige für glaubwürdig und verurteilte den 44-jährigen „Miltenberger Gesetzlosen“ wegen Nötigung zu einer Strafe von 60 mal 35 Euro. Der Kripo-Mann, ein erfahrener Polizist, hatte die Wohnung des Anzeigeerstatters aufgesucht, unterhielt sich mit ihm und formulierte das Gespräch auf Tonband. Die Eltern des 29-Jährigen waren dabei. Ein anderer Zeuge bestätigte die Drohung. Zu der Feier selbst war auch die Polizei gekommen, zeigte den Gesetzlosen „deren Grenzen“ und es blieb ruhig.

    An der Gerichtsverhandlung nahmen zahlreiche „Miltenberger Gesetzlose“ als Zuhörer teil. Sowohl diese als auch die weiteren Zuhörer wurden vom Sicherheitsdienst penibel kontrolliert. Der Angeklagte bestritt, Druck auf Leute des „Block 84“ ausgeübt zu haben. Er habe lediglich auf die Richtlinien seines Motorradclubs hingewiesen.

    Der Anzeigenerstatter sei selbst Mitglied der „Gesetzlosen“ gewesen und kenne die ungeschriebenen Regeln, machte der 44-Jährige deutlich. Das Gericht sah dies anders und meinte, es stünde auf einem anderen Blatt Papier, ob sich der Anzeigenerstatter daran halten müsse.

    Widersprüchliche Aussage

    Weitere Mitglieder von „Block 84“ spielten in ihren Zeugenaussagen die Angelegenheit herunter. Die Aufnäher habe man ohne äußeren Druck weggemacht. Und auch der Anzeigenerstatter selbst meinte nun, was der Polizist auf Band gesprochen habe, stimme im Wesentlichen nicht.

    Der Kripobeamte schien sich darüber weniger zu wundern. „Wir erleben es immer wieder: ist die Gefahr vorüber, war alles ganz harmlos.“

    Der Angeklagte ist bereits wegen unerlaubten Waffenbesitzes in Erscheinung getreten und wurde deshalb zu einer hat eine Geldstrafe verurteilt. Im jetzigen Fall ging die Staatsanwältin von Nötigung aus und beantragte eine Strafe von 135 mal 35 Euro. Der Verteidiger aus Aschaffenburg hielt Freispruch für angebracht. Er vermisse eine belastende Zeugenaussage. Die vom Polizisten aufs Band gesprochene Unterhaltung reiche zudem als Beweis nicht aus.

    Das Gericht ging von einem Bedrohungsszenario und damit einer Straftat aus. Man könne anderen nicht vorschreiben, was sie anziehen. 60 Tagessätze reichten jedoch als Strafe.

    Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Anzeigenerstatter mit einem Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage rechnen.

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