Nachdem in der Vergangenheit in der Altstadt von Wertheim einige getötete Tauben aufgefunden wurden, wurde dort am Donnerstag erneut einer geköpfte Taube entdeckt. Sie lag an der Ecke Lehmgrubenweg/ Hämmelsgasse, berichtet die Polizei. Der Täter macht sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar, da es laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Zeugen, die bei der Klärung des Falles helfen können, werden gebeten, sich beim Fachbereich Gewerbe und Umwelt der Polizei Tauberbischofsheim zu melden
Hinweise: Tel.: (09341) 810.