In der jüngsten Sitzung des Wittighäuser Gemeinderats stand die dritte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde zur Diskussion, insbesondere im Hinblick auf die vorgesehenen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen. Nach intensiver Abwägung und ausführlicher Diskussion wurde beschlossen, die betroffenen beiden Flächen nicht aus dem Flächennutzungsplan zu streichen.
Die Entscheidung fiel nach einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der sowohl der Regionalverband Heilbronn-Franken als auch private Grundstückseigentümer Einwendungen gegen die geplanten Flächen geäußert hatten. Der Regionalverband wies insbesondere darauf hin, dass ein Großteil der Flächen in einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft liege und ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege betreffe. Dennoch entschied der Gemeinderat, dass die Vorteile der regenerativen Energieerzeugung schwerer wiegen.
Private Einwendungen: Keine ernsthaften Gespräche mit Grundstückseigentümern
Die privaten Einwendungen wiesen darauf hin, dass noch keine ernsthaften Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt wurden. Kenth Riedl von Riedl Renewables, der ursprünglich Interesse an den Flächen gezeigt hatte, habe das Projekt bislang nicht weiterverfolgt, ergänzte Bürgermeister Marcus Wessels.
Auch von den betroffenen Grundstückseigentümern sei keine Zustimmung zur Nutzung ihrer Flächen erfolgt, da der Schwerpunkt für sie auf der landwirtschaftlichen Nutzung liege, informierte er. Die fehlende Einigung mit allen Beteiligten könnte die Wirtschaftlichkeit des Projekts gefährden.
Option für Freiflächenphotovoltaikanlagen bleibt erhalten
Ein weiteres Argument für den Erhalt der Flächen im Flächennutzungsplan war die Bedeutung der Solarenergie für die Energiewende. Die Mitglieder des Gemeinderats verwiesen auf den selbst aufgestellten Kriterienkatalog, der als Entscheidungsgrundlage für die Planung von Solarprojekten dient. Demnach sind die Kriterien nicht als Ausschlussfaktoren, sondern als Abwägungskriterien zu verstehen. Auch in Zukunft werde der Gemeinderat jeden Antrag einzeln prüfen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Naturschutz und erneuerbaren Energien sorgfältig gegeneinander abwägen.
Mit der Entscheidung, die Flächen im Flächennutzungsplan zu belassen, bleibt die Option für Freiflächenphotovoltaikanlagen erhalten. Zukünftige Planungen werden weiterhin unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte und unter Einbeziehung der betroffenen Akteure erfolgen.