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Irmelshausen: 5G Mast-Standort in Irmelshausen: Verein reicht Klage ein

Irmelshausen

5G Mast-Standort in Irmelshausen: Verein reicht Klage ein

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    Die Arbeiten am Fundament für den rund 28 Meter hohen Funkturm in Nähe des historischen Kirchturms von Irmelshausen gehen voran. 
    Die Arbeiten am Fundament für den rund 28 Meter hohen Funkturm in Nähe des historischen Kirchturms von Irmelshausen gehen voran.  Foto: Michael Petzold

    Die Vorstellung, dass der geplante Handymast von der Ferne betrachtet quasi neben dem mit viel Geld sanieren historischen Kirchturm errichtet werden soll, lässt Karina Wiener, Manfred Röhner und Daniela Weiß von der Interessengemeinschaft (IG) "Mobilfunk nicht um jeden Preis" nicht ruhen.

    Weil sie als Privatpersonen dazu nicht berechtigt sind, hat sich der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern der Sache angenommen und am 19. Juli Klage beim Verwaltungsgericht in Würzburg gegen das Vorhaben eingereicht. Den Anstoß dazu hatte der Kreisverband Rhön-Grabfeld gegeben, dessen stellvertretender Vorsitzender  Manfred Röhner ist. Die IG wünscht sich einen anderen Standort, der den ortsbildprägenden Blick auf den historischen Turm nicht beeinträchtigt.  

    Ist die Baugenehmigung rechtswidrig?

    Auf völliges Unverständnis stößt bei  den drei IG-Mitgliedern beim Gespräch mit dieser Redaktion, dass aus dem Landratsamt Bad Neustadt die Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl sich die Regierung von Unterfranken in einem Schreiben vom 17. Mai dieses Jahres aus denkmalschützerischen Gründen ganz klar gegen den Standort des 28 Meter hohen Mastes nahe der gut 500 Jahre alten Kirche ausgesprochen hatte. "Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage bestehen seitens der höheren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 285 der Gemarkung Irmelshausen", heißt es in dem Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt.

    Nach Detailausführungen kommt die Regierung in ihrer Abwägung zu dem Schluss: "Nach alledem kann festgehalten werden, dass aus Sicht der Regierung von Unterfranken die Anlage im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Belange des Denkmalschutzes nicht genehmigungsfähig ist. Die erteilte Baugenehmigung ist daher rechtswidrig."

    Das Landratsamt sei in der Folge mehrfach um eine Stellungnahme gebeten worden, sagt Johannes Hardenacke, der Pressesprecher der Regierung von Unterfranken. In erster Linie sei es um die Frage gegangen, ob der Standort verschoben werden kann. Da dies innerhalb des Suchkreises nicht möglich schien, habe die Regierung die Baugenehmigung dann nicht mehr beanstandet, zumal ja auch der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilt hatte. Das war bereits im Jahre 2019, bevor sich der Widerstand regte, wie Bürgermeister Michael Hey erklärte. Letztendlich wurde von Behördenseite der Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunk ein Vorrang gegenüber dem Denkmalschutz eingeräumt.     

    Suche nach alternativen Standorten war nicht erfolgreich

    Dass die Genehmigung seitens des Landratsamtes erteilt wurde, bevor die Stellungnahme der Regierung eingetroffen war, erklärt Manfred Endres, der Leiter der Bau-und Umweltabteilung mit dem langen Schwebezustand in der Sache, der beseitigt werden sollte. Letztendlich sei ja auch das Landratsamt zuständig. Auch Endres macht deutlich, dass die Suche nach alternativen Standorten letztlich nicht erfolgreich war. Mittlerweile haben nahe der Milzgrundhalle die Arbeiten am Fundament für den Handymast begonnen.

    Die Suche nach einem geeigneten Standort war, abgesehen von technischen Gründen, auch von wirtschaftlichen Überlegungen geleitet. Daran lässt Jennifer Pohl, die Kommunalbeauftragte der Telekom, im Gespräch mit dieser Redaktion keinen Zweifel. Der Mast werde übrigens nicht aufgestellt, um einmal 5G-Technik zu ermöglichen, betont sie, sondern um die Funklöcher in der Gemeinde zu beheben. Als die Suchkreise 2018 definiert wurden, sei von 5G noch gar keine Rede gewesen.

    Funkmast: Je weiter weg vom Dorf, desto geringer die Leistung 

    Die Gemeinde habe sich an der Suche nach einem geeigneten Standort beteiligt, so Jennifer Pohl weiter. Vier mögliche Standorte - zwei auf Dächern und zwei frei stehend - wurden innerhalb der vorher festgelegten Suchkreises geprüft. Bis auf den, der übrig geblieben ist, hätten sich alle aus verschiedenen Gründen als nicht realisierbar herausgestellt, so die Telekom-Mitarbeiterin. Es sei funktechnisch eben besser, Masten innerorts aufzustellen. Was bringe es da, einen Mast auf die Wiese zu stellen? Je weiter weg vom Ort, desto geringer sei die Leistung.            

    Karina Wiener, Manfred Röhner und Daniela Weiß betonen, dass sich der Handyempfang in den vergangenen Jahren - möglicherweise wegen anderer Sendemasten in der Umgebung - deutlich verbessert habe. "Wir sind hier kein weißer Fleck mehr", sagt Karina Wiener. In der Ablehnung des Standortes sind die drei nicht allein. 114 Bürger und Bürgerinnen hatten vergangenes Jahr eine entsprechende Forderung unterstützt. Enttäuscht sind sie von Landrat Thomas Habermann, hatten sie doch nach dem Gespräch mit ihm mehr Unterstützung ihres Anliegens erwartet. Auch die Informationsveranstaltung im Juni, die wegen der Corona-Pandemie mehrfach verschoben worden war, habe keine Veränderungen gebracht, bedauert Röhner.    

    Entscheidung auf Messers Schneide

    Jetzt stellt sich noch die Frage, ob die evangelische Kirchengemeinde ebenfalls gegen den Standort juristische Schritte einleiten wird. Zwar wurde vor kurzem eine Befragung der Einwohner  durchgeführt, die auch schon ausgewertet ist, eine Entscheidung steht aber noch auf Messers Schneide, wie Pfarrerin Beate Hofmann-Landgraf gegenüber dieser Redaktion erklärte. Es bestehe noch weiterhin Diskussionsbedarf.    

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