Im Bereich von Mellrichstadt sind im vergangenen Monat einzelne landwirtschaftliche Flächen nicht vorschriftsmäßig gedüngt worden, teilt das Polizeipräsidium Unterfranken mit. Für den Verursacher hat das Folgen: Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt hat Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat eingeleitet.
Im Februar 2025 war beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schweinfurt eine Mitteilung eingegangen: Bei Mellrichstadt sollen Gülle und Gärreste unsachgemäß auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht worden sein. Die Schweinfurter Behörde ging dem Hinweis umgehend vor Ort nach und bestätigte, dass tatsächlich nicht fachgerecht mit Düngemitteln umgegangen wurde.
Das hinzugezogene Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen stellte an mindestens zwei der gemeldeten Flurstücke eine erhebliche und nachhaltige Veränderung des Oberflächenwassers fest, so die Polizei. Dies wiederum rief die Wasserschutzpolizei Schweinfurt auf den Plan. Nach ersten Ermittlungen liegt der Anfangsverdacht einer strafbaren Gewässerverunreinigung durch Düngemittel vor.
Gärreste wurden von gefrorenen Böden abgeschwemmt
Die Polizei rekonstruiert das Geschehen folgendermaßen: Bei Temperaturen von minus zehn Grad im Februar war der Boden in der Flur großflächig gefroren. Auf diese gefrorenen Böden, die auch teilweise wassergesättigt waren, wurden nach derzeitigem Ermittlungsstand Gärreste aus einer Biogasanlage als Dünger aufgebracht.
Weil diese stellenweise nicht einsickern konnten und Tage später Regen einsetzte, wurde der Dünger auf abschüssigen Gelände abgeschwemmt und verunreinigte Gräben und einen Bachlauf nachhaltig. Dies gilt als Umweltstraftat, die nun durch die Wasserschutzpolizei verfolgt wird. In die Ermittlungen, die mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt abgestimmt werden, sind auch weitere Behörden wie das Amt für Landwirtschaft, das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt Rhön-Grabfeld eingebunden.
Für den Täter kann das teuer werden: Die rechtlich möglichen Folgen dieses umweltschädigenden Verhaltens sind nach Polizeiangaben Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Der Verstoß gegen die Düngeverordnung bedeutet ein mögliches Bußgeld von bis zu 150.000 Euro. Zusätzlich, so die Polizei, können Agrarbeihilfen gekürzt beziehungsweise einbehalten werden.