Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist auf der ganzen Linie eindeutig. Das Gericht hält den Antrag von Landwirt Michael Kuhn für rechtmäßig. Der hatte einen Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines "Schweinestalls mit Güllegrube für 70 produktive Zuchtsauen mit Nachzucht" auf der Flurnummer 310 gestellt, einem Acker zwischen zwei Wohngebieten. Das Landratsamt, das die Genehmigung versagt hatte und von Kuhn verklagt worden war, ist demnach verpflichtet den Vorbescheid zu erteilen, wie es im am vergangenen Freitag zugesandten Urteil heißt, das der Redaktion vorliegt.
Herbstadt